Besonderheiten bei der Verwaltung einer Mehrhausanlage

Datum:     24.09.2025

Uhrzeit:     10:00 - 12:00


Mehrhausanlagen bereiten in der täglichen Verwalterpraxis eine Vielzahl von Problemen. Bei Fragen bezüglich Abrechnungspraktiken, Beschlusskompetenzen und zur Beschlussfassung notwendiger Mehrheiten bis hin zu Kostentragungspflichten sind in Teilungserklärungen enthaltene Regelungen häufig wenig hilfreich. Hinzu kommen die Regelungen des WEMoG, die den Umgang mit den einzelnen Fragestellungen nicht gerade leichter machen.

Das Webinar stellt die gängigsten Problemstellungen im Zusammenhang mit Mehrhausanlagen dar und zeigt Lösungen auf.

Webinarinhalte
Regelung in Teilungserklärungen und deren Auswirkung auf die Verwaltungspraxis:
Erfahren Sie, wie Regelungen in Teilungserklärungen die tägliche Verwaltungspraxis beeinflussen.
Einzelprobleme: Lernen Sie die wichtigsten Einzelprobleme kennen, insbesondere in den Bereichen Beschlussfassungen, Abrechnungen und Kostenverteilung.
Auswirkungen des WEMoG auf die Praxis in Bezug auf Mehrhausanlagen: Verstehen Sie die Auswirkungen des WEMoG auf die Verwaltung von Mehrhausanlagen und wie Sie diese meistern können.
Aktuelle Rechtsprechung zu Mehrhausanlagen: Informieren Sie sich über die neueste Rechtsprechung zu Mehrhausanlagen und deren praktische Relevanz.

Warum Sie teilnehmen sollten – Ihr Mehrwert
Das Webinar bietet Ihnen praxisnahe Einblicke und wertvolle Tipps zur Verwaltung von Mehrhausanlagen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen zu erweitern und sich optimal auf die Herausforderungen in der Verwaltung von Mehrhausanlagen vorzubereiten. Erfahren Sie, wie Sie die häufigsten Probleme lösen und rechtliche Fallstricke vermeiden können.

Referent
RA Kai Recklies, Recklies Rechtsanwälte, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit Schwerpunkttätigkeit im Immobilienrecht, Rechtsberater des IVD Süd e.V.

Informationen rund um Ihre Teilnahme
Digital über Zoom. Die Zugangsdaten erhalten Sie zwei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.

Diese Veranstaltung ist im Sinne von §34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.

Stunden für gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung / IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel:
2 Zeitstunden

Die Veranstaltung kann aufgezeichnet werden.

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