Datum: 08.05.2025
Uhrzeit: 10:00 - 12:00
Die Sicherung des Familienvermögens ist in Zeiten steigender Erbschaftssteuern und sich verändernder politischer Rahmenbedingungen ein zentrales Thema. In unserem Webinar „Crash-Kurs: Absicherung des Familienvermögens – Schenken und Vererben“ erfahren Sie, wie Sie Ihr Vermögen optimal auf die nächste Generation übertragen können und welche Strategien steuerliche Vorteile bieten. Ein frühzeitiges und strategisches Vorgehen ist unerlässlich, um Freibeträge optimal auszuschöpfen und das Familienvermögen langfristig zu sichern.
Inhalte des Webinars
I. Lebzeitige Verfügungen – Möglichkeiten zur steueroptimierten Schenkung
Ein zentrales Element der Vermögensübertragung besteht in der frühzeitigen Nutzung lebzeitiger Verfügungen. Hierzu zählen unter anderem:
– Familienwohnheim: Die Übertragung des Familienheims an Ehepartner oder Kinder kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei erfolgen und ermöglicht eine sichere Weitergabe an die nächste Generation.
Güterstandsänderungen und Güterstandsschaukel: Durch die Änderung des Güterstands in der Ehe kann Vermögen gezielt übertragen werden, um so Steuerfreibeträge optimal zu nutzen.
Großzügige Gelegenheitsgeschenke: Besondere Anlässe wie Hochzeiten oder Geburtstage bieten eine Gelegenheit, größere Summen steuerfrei zu verschenken.
Zusatzfreibeträge: Diese ermöglichen, je nach Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem, eine steuerfreie Übertragung größerer Vermögenswerte.
Mittelbare Grundstücksschenkung und Kettenschenkung: Diese Strategien ermöglichen es, Immobilien und andere Vermögenswerte in Etappen zu übertragen, wodurch Freibeträge mehrfach ausgeschöpft werden können.
Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt: Die Übertragung von Vermögen unter Nießbrauchsvorbehalt ermöglicht es, dem Schenker weiterhin ein Nutzungsrecht einzuräumen und zugleich Steuerfreibeträge zu nutzen.
Adoption: Durch Adoption, insbesondere von Erwachsenen, kann der Kreis der Erben erweitert und die Vermögensübertragung optimiert werden.
II. Lebzeitige Verfügungen auf den Todesfall – Vorsorgen mit Blick auf das Erbe
Die Gestaltung der Nachlassplanung kann durch lebzeitige Verfügungen auf den Todesfall gezielt beeinflusst werden. Folgende Möglichkeiten werden dabei behandelt:
– Ehegattentestamente: Ein Berliner Testament ermöglicht es Ehepartnern, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen und gleichzeitig den Erhalt des Familienvermögens zu sichern.
– Überspringen einer Generation: Bei der Übertragung von Vermögen kann es sinnvoll sein, direkt auf die Enkelgeneration zu vererben, um doppelte Besteuerungen innerhalb kurzer Zeiträume zu vermeiden.
– Nießbrauchsvermächtnis statt Erbeinsetzung: Der Nießbrauch auf Immobilien oder Kapitalanlagen kann anstelle einer direkten Erbschaft genutzt werden, um den Erhalt und die Ertragsfähigkeit des Vermögens zu sichern.
III. Handlungsmöglichkeiten nach dem Erbfall – Steueroptimierte Lösungen auch nach dem Erbantritt
Selbst nach dem Eintritt des Erbfalls stehen noch Optionen offen, um steuerlich optimierte Entscheidungen zu treffen.
– Ausschlagung des Erbes: In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen, etwa wenn damit übermäßige Steuerlasten verbunden wären oder andere Erben bevorzugt werden sollen.
– Geltendmachung des Pflichtteils: Erbberechtigte, die durch Testamente benachteiligt wurden, können ihren Pflichtteil geltend machen, um Ansprüche an das Familienvermögen zu wahren.
Warum Sie teilnehmen sollten – Ihr Mehrwert
Dieser Crash Kurs bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zur Absicherung des Familienvermögens durch Schenkungen und Vererbungen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über die aktuellen Regelungen und strategischen Möglichkeiten zu informieren, um Ihr Familienvermögen optimal zu sichern.
Referent
RA Erich A. Helm, Rechtsanwaltskanzlei Erich A. Helm, Tätigkeitsschwerpunkte: Steuerrecht; Immobilienrecht; Erbrecht Gesellschaftsrecht
Informationen rund um Ihre Teilnahme
Digital über GoToWebinar oder Zoom. Die Zugangsdaten erhalten Sie zwei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.
Diese Veranstaltung ist im Sinne von §§34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.
Stunden für gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung / IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel:
2 Zeitstunden
Die Veranstaltung kann aufgezeichnet werden.
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