Die Abnahme beim Kauf von Bauträger

Datum:     03.06.2025

Uhrzeit:     10:00 - 13:00


Die Abnahme eines Bauvorhabens ist ein entscheidender Wendepunkt während eines Bauprojekts, sowohl für den Bauträger als auch für den Bauherrn. Alle am Bau Beteiligten müssen daher wissen, wie mit der Abnahme umzugehen ist, um rechtliche Sicherheit und eine erfolgreiche Projektabwicklung zu gewährleisten. In diesem Webinar erfahren Sie alles Wichtige zur Abnahme bei Bauträgerprojekten.

Inhalte des Webinars
Was ist Abnahme?
Verstehen Sie die grundlegende Bedeutung der Abnahme und warum sie so wichtig ist.
Was sollte abgenommen werden? Erfahren Sie, welche Aspekte und Leistungen bei der Abnahme berücksichtigt werden müssen.
Rechtsfolgen für den Bauträger und Bauherrn: Informieren Sie sich über die rechtlichen Konsequenzen der Abnahme für beide Parteien.
Auswirkungen der Abnahme auf die Vertragsbeziehung des Bauträgers mit Subunternehmern: Lernen Sie, wie die Abnahme die Vertragsbeziehungen zu Subunternehmern beeinflusst.
Arten der Abnahme: Verstehen Sie die verschiedenen Formen der Abnahme und deren jeweilige Anwendung.
Wie wird richtig abgenommen? Erhalten Sie Empfehlungen für das korrekte Vorgehen bei der Abnahme, insbesondere wann und ob auch teilweise abgenommen werden kann und was sich der Bauherr bei der Abnahme alles vorbehalten kann bzw. soll.

Warum Sie teilnehmen sollten – Ihr Mehrwert
Dieses Webinar bietet Ihnen eine fundierte und praxisnahe Einführung in die Abnahme bei Bauträgerprojekten. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen zu vertiefen und sich rechtssicher aufzustellen, um potenzielle Konflikte zu vermeiden und eine reibungslose Projektabwicklung sicherzustellen.

Referent
RA Markus Groll LL.M., Anwaltskanzlei Groll, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsberater des IVD Süd e.V.

Informationen rund um Ihre Teilnahme
Digital über Zoom. Die Zugangsdaten erhalten Sie zwei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.

Diese Veranstaltung ist im Sinne von §§34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.

Stunden für gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung / IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel:
3 Zeitstunden

Die Veranstaltung kann aufgezeichnet werden.

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