Grundzüge und erste Erfahrungen mit dem neuen § 559e BGB – Modernisierung durch Einbau förderungsfähiger Heizungen

Datum:     24.03.2025

Uhrzeit:     10:00 - 12:00


Gemäß § 559e BGB kann der Vermieter beim Einbau von GEG-gerechter Heizung in größerem Umfang als sonst Modernisierungsmieterhöhungen durchsetzen. Auch der Abzug von Instandsetzungskosten ist durch eine Pauschalierungsmöglichkeit vereinfacht. Die Vorschrift wird in das System der sonstigen Modernisierungsvorschriften des BGB eingebettet (§§ 559 ff BGB).

Inhalte des Webinars
Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 559e BGB:
Erfahren Sie alles über die Anforderungen des Einbaus oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zur Erfüllung der Anforderungen des § 71 des GEG.
Umlageprozentsatz: Lernen Sie, wie der Umlageprozentsatz berechnet und angewendet wird.
Pauschalierung des Abzugs von Erhaltungskosten: Erfahren Sie, wie Sie den Abzug von Erhaltungskosten vereinfachen können.
Kappungsgrenzen: Verstehen Sie die Kappungsgrenzen und ihre Bedeutung für die Mietpreisgestaltung.
Aufteilung der Kosten auf mehrere Wohnungen: Entdecken Sie die Bedeutung der Kostenaufteilung in der WEG.

Warum Sie teilnehmen sollten – Ihr Mehrwert
Dieses Webinar bietet Ihnen wertvolle Einblicke in die neuen Regelungen des § 559e BGB und deren praktische Anwendung. Erfahren Sie aus erster Hand, wie Sie von den neuen Möglichkeiten profitieren können und welche rechtlichen Rahmenbedingungen Sie beachten müssen.

Referent
RA Dr. Ulrich Grandtner-Kohler, Rechtsanwaltskanzlei Dachau, Tätigkeitsschwerpunkte: Immobilienrecht, insb. Miet- und WEG-Recht, Rechtsberater des IVD Süd e.V.

Informationen rund um Ihre Teilnahme
Digital über GoToWebinar oder Zoom. Die Zugangsdaten erhalten Sie zwei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.

Diese Veranstaltung ist im Sinne von §§34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.

Stunden für gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung / IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel:
2 Zeitstunden

Die Veranstaltung kann aufgezeichnet werden.

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