Webinar: Aktuelles Gesetzesvorhaben: Ein Schritt in die digitale und solare Realität: Mit virtuellen WEG-Versammlungen und „Stecker-Solaranlagen“ in Wohnungen 

Datum:     28.09.2023

Uhrzeit:     9:30 - 12:30


Aktuelles Gesetzesvorhaben: Ein Schritt in die digitale und solare Realität: Mit virtuellen WEG-Versammlungen und „Stecker-Solaranlagen“ in Wohnungen 

Laut Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, veröffentlicht am 31.05.2023, soll § 23 WEG bezüglich Wohnungseigentümerversammlung dahingehend ergänzt werden, dass die Wohnungseigentümer mit qualifizierter Mehrheit für einen Zeitraum von drei Jahren eine „virtuelle“ Eigentümerversammlung als Versammlungsform beschließen können. Besondere formelle Anforderungen an diese neue Versammlungsform und das Verhältnis zu den sonstigen formellen Voraussetzungen einer WEG-Versammlung sind zu klären. Gleichzeitig ist eine Ergänzung des § 20 WEG hinsichtlich Stromerzeugung durch „Steckersolargeräte“ geplant, gekoppelt mit einer Änderung des § 554 BGB im Hinblick auf Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter auf Zustimmung zu einer Steckersolaranlage im Bereich der Mietsache. Insoweit sind auch Ergänzungen der gesetzlichen Bestimmungen zur Dienstbarkeit geplant. Die geplanten Neuregelungen sollen in dem Webinar vorgestellt werden.

Inhalte
Teil 1:
– Bisherige Rechtslage zur Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung (insbesondere Beteiligung abwesender Wohnungseigentümer)
– Geplante Einführung einer „virtuellen Wohnungseigentümerversammlung“
– Künftige Anforderungen an eine „virtuelle Wohnungseigentümerversammlung“
Teil 2:
– Geplante Ergänzung des Katalogs privilegierter baulicher Vorhaben in § 20 WEG um „Steckersolargeräte“
– Bisheriger Rechtsstand und
– Änderung/Ergänzung der mietrechtlichen Bestimmungen hierzu

Referent: RA Dr. Ulrich Grandtner-Kohler
Rechtsanwaltskanzlei München, Tätigkeitsschwerpunkte: Immobilienrecht, insb. Miet- und WEG-Recht, Rechtsberater des IVD Süd e.V.

Diese Veranstaltung ist im Sinne von §§34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.

Stunden für das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel: 3 Zeitstunden
Stunden für die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung: 3 Zeitstunden

Hinweis: Wie bei allen unseren Online-Veranstaltungen werden Teilnehmerdaten nicht mit anderen Teilnehmern geteilt, somit bleiben die Teilnehmer untereinander anonym. Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet.

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