Datum: 28.10.2026
Uhrzeit: 10:00 - 12:00
In diesem praxisorientierten Webinar erhalten Vermieter, Immobilienverwalter und juristisch Interessierte eine fundierte Einführung in die rechtlichen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen rund um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gemäß §§ 555a ff. BGB. Zudem erfahren Sie, wie Sie Erhaltungspflichten rechtssicher auf Mieter übertragen und dabei die neuesten Urteile des BGH berücksichtigen.
Webinarinhalte
A. Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a BGB
Pflichten von Vermieter und Mieter: Zugang zur Mietsache, Duldungspflichten und Erhaltungsverantwortung
Typische Ursachen für Erhaltungsmaßnahmen:
– Mängel und Gewährleistungsrechte
– Eigenmächtige Maßnahmen des Mieters
– Abgrenzung zur Modernisierung bei altersbedingtem Verschleiß
Übertragung von Erhaltungspflichten:
– Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen
– Aktuelle BGH-Urteile vom 08.07.2020 (VIII ZR 163/18 und 270/18)
B. Modernisierungsmaßnahmen gemäß §§ 555b ff. BGB
Duldungspflicht des Mieters und Anforderungen an die Modernisierungsankündigung
Mieterrechte bei Modernisierung und Schutz vor „Herausmodernisieren“
Mieterhöhung nach Modernisierung:
– Umlagefähige Kosten und Kappungsgrenze seit 01.01.2019
– Vereinfachtes Verfahren und Härtefallregelungen
– Übergangsvorschriften und rechtliche Unabdingbarkeit
Referent: RA Dr. jur. Matthias Maukisch, Anwaltspartnerschaft Dr. Maukisch & Reichert, Tätigkeitsschwerpunkte Miet-, Wohnungseigentums-, Immobilien- und Erbrecht
Benefit für IVD-Mitglieder: Ab der zweiten Person pro Buchung erhalten IVD-Mitglieder 50 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr.
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Informationen rund um Ihre Teilnahme
Digital über Zoom. Die Zugangsdaten erhalten Sie zwei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.
Diese Veranstaltung ist im Sinne von §34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.
Stunden für gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung / IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel:
2 Zeitstunden