FAQ-Mitgliedschaft

Was ist der IVD?
Wer kann Mitglied werden?
Welche Formen der Mitgliedschaft gibt es?
Wie wird man Mitglied?
Was ist die Fachkundeprüfung?
Wie bereite ich mich auf die Fachkundeprüfung vor?
Was kann die Fachkundeprüfung ersetzen?
Welche direkten Leistungen bietet der IVD seinen Mitgliedern?
Welche generellen Leistungen erbringt der IVD?
Welche Struktur hat der Verband?
Wie kann ist als Mitglied im IVD an der Arbeit des Verbandes mitwirken?

 

Was ist der IVD?

Für seine rund 6.000 Mitgliedsunternehmen ist der Immobilienverband IVD die standespolitische Interessenvertretung bei Politik, Wirtschaft, Kammern, Presse, Verbänden, Verbrauchern etc. und erster Ansprechpartner in allen berufspolitischen sowie –praktischen Fragen.

Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister, Bewertungs-Sachverständige, Bauträger und viele weitere Immobilienberater haben im Immobilienverband IVD ihre interessenpolitische Heimat gefunden. Der IVD ist im Jahr 2004 als Zusammenschluss aus den bis dahin selbstständigen Traditionsverbänden Ring Deutscher Makler (RDM) und Verband Deutscher Makler (VDM) entstanden.

 

Wer kann Mitglied werden?

Eine Mitgliedschaft kann erwerben, wer in der Immobilienwirtschaft in einer der Berufsgruppen des § 2 der Satzung des IVD in den immobiliennahen Dienstleistungen hauptberuflich tätig ist. Für Immobilienmakler ist die Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich. Der Nachweis ausreichender Fachkenntnisse ist notwendig. Der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie einer Betriebshaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Auf der 3. Seite vom Aufnahmeantrag befindet sich eine Checkliste, an dieser können Sie sich orientieren.

 

Welche Formen der Mitgliedschaft gibt es?

Die Aufnahme in den IVD kann als

  • Ordentliches Mitglied
  • Existenzgründungsmitglied
  • Juniorenmitglied in Ausbildung
  • Studentenmitglied
  • Außerordentliches Mitglied (ohne Berechtigung zur Nutzung des Markenzeichens IVD und ohne Stimmrecht)
  • Förderndes Mitglied

erfolgen.
Die ordentliche Mitgliedschaft kann jede volljährige natürliche oder juristische Person erwerben.

Leitende Mitarbeiter von Unternehmen können zu ermäßigten Mitgliedsbeiträgen eine Zweitmitgliedschaft im Verband erwerben. Damit können auch mehrere Mitarbeiter der Mitgliedsfirmen die vielfältigen Vorteile der Verbandsmitgliedschaft und das Netzwerk des Verbandes nutzen.

Auszubildende zum/r Immobilienkauffrau/-mann können die Juniorenmitgliedschaft zu einem ermäßigten Mitgliedsbeitrag erwerben. Die Juniorenmitgliedschaft endet mit dem Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft, spätestens mit Abschluss der Ausbildung.

Wer ein immobilienwirtschaftlich orientiertes Studienfach belegt oder für einen immobilienwirtschaftlichen Studiengang immatrikuliert ist, kann eine Studentenmitgliedschaft zu einem ermäßigten Beitrag erwerben.

Existenzgründer können in den ersten beiden Jahren ihrer beruflichen Tätigkeit eine Existenzgründungsmitgliedschaft im Verband zu ermäßigtem Mitgliedsbeitrag eingehen. Die Existenzgründer nehmen an den regelmäßigen Fortbildungen im IVD teil und werden so schrittweise an das fachliche Niveau der Mitglieder des Verbandes herangeführt. Die Verpflichtung zur Unterhaltung einer Vermögensschadenversicherung besteht auch für Existenzgründungsmitglieder vom Zeitpunkt des Eintritts in den Verband an.

Als fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden, die nicht den Status eines ordentlichen Mitgliedes erwerben wollen oder können.

 

Wie wird man Mitglied?

Die Bewerbung um die Aufnahme in den Immobilienverband IVD erfolgt für alle Formen der Mitgliedschaft mittels des Aufnahmeantrages im IVD und gilt zugleich für den Bundesverband und den jeweiligen Regionalverband. Der Aufnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen (siehe Checkliste auf der 3. Seite vom Aufnahmeantrag) müssen vollständig ausgefüllt und beigelegt werden. Die Aufnahme erfolgt über den Regionalverband, in dessen Region sich der Sitz des Unternehmens befindet.

 

Was ist die Fachkundeprüfung?

Die Aufnahme in den IVD erfolgt nach Abschluss einer Aufnahmeprüfung vor einer Aufnahmekommission und gegen Nachweis des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung sowie einer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Fachkundeprüfung überprüft die fachliche Kompetenz des Mitglieds, das sich um die Aufnahme in den IVD bewirbt. Damit kommt der IVD seiner Aufgabe als Hüter der Interessen des Verbrauchers gegenüber den Mitgliedern nach. Die Öffentlichkeit honoriert diese Zulassungsvoraussetzungen mit einem hohen Vertrauensvorschuss in die Tätigkeit von Verbandsmaklern. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen EMNID-Umfrage, wonach 75 % der Verbraucher die Mitgliedschaft in einem Berufsverband als Markenzeichen für Immobilienmakler ansehen.

 

Wie bereite ich mich auf die Fachkundeprüfung vor?

Als Grundlage ist folgende Fachliteratur zu empfehlen:

• Kompendium für Immobilienberufe, ISBN 978-3-415-06164-4, Richard Boorberg Verlag, München

 

Was kann die Fachkundeprüfung ersetzen?

Der Fachkundenachweis gilt in der Regel ohne Prüfung als erbracht, wenn Sie entweder den Abschluss als Immobilienkauffrau/-mann (früher: Kauffrau/-mann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft haben oder die Prüfung zum Fachwirt in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK-Zertifikat) bzw. zum Immobilienwirt (VWA-Diplom) erfolgreich abgelegt haben.

 

Welche direkten Leistungen bietet der IVD seinen Mitgliedern?

  • Nutzung des IVD-Markenzeichens in der Öffentlichkeit
  • Eintrag in die Expertensuche mit Hervorhebung der Tätigkeitsschwerpunkte unter www.ivd24immobilien.de
  • Kostenloses Einstellen von Immobilienangeboten unter www.ivd24immobilien.de
  • Kostenloses Bezug des der Zeitschrift „AIZ – Das Immobilienmagazin“
  • Kostenloser bundesweiter Wohn- und Gewerbeimmobilienpreisspiegel
  • Vergünstigte Konditionen beim Immobilienportal immonet.de
  • Nutzung der Ombudsstelle Immobilien des IVD
  • Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung für alle Mitglieder des IVD durch den Bundesverband
  • Kostenlose Rechtsberatung durch beratende Anwälte
  • Kostenlose Teilnahme am einzigen Betriebsvergleich für Immobilien-Unternehmen
  • Vergünstigte Teilnahme an Seminaren
  • Neue Kontakte in der Branche durch Teilnahme an regionalen Verbandsveranstaltungen
  • Einbeziehung in die umfangreichen Werbemaßnahmen des Verbandes in Funk, Fernsehen, Zeitungen, Zeitschriften, Verkehrsmitteln usw.
  • Bezug von Werbemitteln
  • Inanspruchnahme von Sonderkonditionen bei div. Kooperationspartnern

 

Welche generellen Leistungen erbringt der IVD?

Der Immobilienverband IVD ist die berufspolitische Interessenvertretung der immobiliennahen Dienstleistungen. Als einzige bundesweite Interessenvertretung gegenüber der Politik auf Landes-, Bundes- und Europaebene setzt sich der IVD für optimale gesetzliche Rahmenbedingungen der immobiliennahen Dienstleistungen ein.

  • Lobbyarbeit in der Politik, sowohl in Berlin als auch in Brüssel
  • da, wo die Politik nicht gesetzgeberisch tätig wird, setzt der Immobilienverband IVD für die angeschlossenen Berufsgruppen eigene berufsrechtliche Rahmenbedingungen z. B. die Geschäftsgebräuche für Gemeinschaftsgeschäfte, die Wettbewerbsregeln und die Standesregeln
  • Stärkung der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Immobilienwirtschaft in der Öffentlichkeit
  • Umfangreiche Pressearbeit
  • Präzisierung der Berufsbilder der angeschlossenen Berufe in der Öffentlichkeit

 

Welche Struktur hat der Verband?

Der Immobilienverband IVD besteht aus dem IVD Bundesverband sowie weiteren 7 Regionalverbänden. Die Bundesgeschäftsstelle hat ihren Sitz in Berlin. Darüber erreichen Sie das Präsidium, das unter Leitung des Präsidenten Jens-Ulrich Kießling steht. Die Geschäftsstelle selbst wird von Bundesgeschäftsführer Rechtsanwalt Sven R. Johns geführt.

Daneben gibt es zahlreiche Fachreferate, in denen die Mitglieder mitwirken und die Verbandsarbeit aktiv gestalten. Die Vorbereitung der fachlichen Aussagen des IVD, z.B. in Gesetzgebungsverfahren, wird in diesen Fachreferaten vorbereitet. Damit ist gesichert, dass die berufliche Praxis der ca. 6.000 Mitglieder über den IVD als Interessenvertretung in den Gesetzgebungsprozess einfließt.

 

Wie kann ist als Mitglied im IVD an der Arbeit des Verbandes mitwirken?

Der Immobilienverband IVD bezieht seine Mitglieder sehr aktiv in die Arbeit des Verbandes ein.

  • Als Marktberichterstatter berichten die Verbandsmitglieder über das aktuelle Geschehen am Immobilienmarkt und die tatsächlich am Markt erzielten Preise für Immobilien. Diese Arbeit ist sehr wichtig, weil der IVD durch die Berichte der Mitgliedsunternehmen eine einzigartige Datenbasis über die Marktpreise der Immobilien bereit stellen kann. Bewerben Sie sich bei Ihrem zuständigen Regionalverband um eine Mitwirkung als Marktberichterstatter für Ihre Stadt und Ihren Bereich, in dem Sie tätig sind.
  • Als Regionalbeirat organisieren Mitglieder vor Ort Veranstaltungen für Mitglieder und Interessenten, so dass die Arbeit des IVD alle Mitglieder vor Ort erreicht. Sprechen Sie Ihren Regionalverband auf die Veranstaltungen vor Ort an und lassen Sie sich in die Arbeit vor Ort einbinden.
  • Als Mitglieder in Gutachterausschüssen, in IHK-Vollversammlungen, in Gemeinde- und Kreisparlamenten haben IVD-Mitglieder die Möglichkeit, die immobilienpolitischen Leitlinien des Verbandes in diesen Gremien einzubringen und zu verankern. Sprechen Sie den Bundesverband oder Ihren Regionalverband an, wenn Sie Mitglied in einem Gremium sind und weitere Informationen für Ihre Arbeit benötigen.
  • Als Mitglied in einem Fachreferat diskutieren Sie mit Ihren Kollegen die berufspolitischen Fragestellungen des Verbandes und helfen, gesetzgeberische Initiativen vorzubereiten. Bei Interesse sollten Sie mit Ihrem Regionalverband über eine Mitwirkung sprechen.
  • Als Mitglied nehmen Sie jährlich an den Mitgliederversammlungen des Verbandes auf Regional- und Bundesverbandsebene statt. Dort werden die berufspolitischen Leitlinien des Verbandes endverhandelt und letztlich verabschiedet. Mit Ihrer Stimme wirken Sie an der Neuregelung von Standesregeln und anderen Regeln mit, die hinterher der Standard für alle Unternehmen in den immobiliennahen Dienstleistungen sind.
  • Als Mitglied nutzen Sie das IVD Markenzeichen im Geschäftsverkehr und zeigen damit, dass Sie Mitglied in der berufspolitischen Interessenvertretung IVD sind. Verbraucher gewinnen Vertrauen in Ihre Dienstleistung in dem Maß, in dem Sie sich als IVD-Mitglied zu erkennen geben.