WEMoG 2020: Fehlerquellen bei der Beschlussfassung und wie Verwalter sie vermeiden (Webinar)

Datum:     25.11.2026

Uhrzeit:     10:00 - 12:00


 

Mit dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 01.12.2020 hat sich die rechtliche Grundlage für die Beschlussfassung in Wohnungseigentümergemeinschaften grundlegend verändert. Für Verwalter ergeben sich neue Anforderungen, aber auch Risiken. Unser Webinar vermittelt Ihnen praxisnahes Wissen, um rechtssicher zu agieren und typische Fehler zu vermeiden.

Webinarinhalte
I. Begriffsbestimmung: Beschluss gemäß §§ 23–25 WEG

Abgrenzung zur Vereinbarung
Abgrenzung zum Handeln des Verwalters und Beirats
II. Beschlussarten nach WEMoG
Beschlüsse mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit
Einstimmige, allstimmige und Negativbeschlüsse
Geschäftsordnungsbeschlüsse, Scheinbeschlüsse und Probeabstimmungen
Zweitbeschlüsse und Zitterbeschlüsse
Umlaufbeschlüsse gemäß § 23 Abs. 3 WEG
III. Ordnungsgemäße Beschlussfassung und Wirksamkeit
Einladung und Tagesordnung nach § 24 WEG
Beschlusskompetenz und -fähigkeit
Stimmrechtsausschluss und Eventualeinberufung
Ergebnisfeststellung, Mehrheitsberechnung und Verkündung
Eintragung in die Beschlusssammlung und Einsichtsrecht
Protokollierung der Eigentümerversammlung
IV. Rechtsfolgen fehlerhafter Beschlüsse
Nichtigkeit: Grundsätze, Ausnahmen und Faustregeln
Verfahren zur Feststellung der Nichtigkeit

Referent: RA Dr. jur. Matthias Maukisch, Anwaltspartnerschaft Dr. Maukisch & Reichert, Tätigkeitsschwerpunkte Miet-, Wohnungseigentums-, Immobilien- und Erbrecht

Benefit für IVD-Mitglieder: Ab der zweiten Person pro Buchung erhalten IVD-Mitglieder 50 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

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Informationen rund um Ihre Teilnahme

Digital über Zoom. Die Zugangsdaten erhalten Sie zwei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.

Diese Veranstaltung ist im Sinne von §34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.

Stunden für gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung / IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel:
2 Zeitstunden