Datum: 17.07.2026
Uhrzeit: 10:00 - 11:00
Spezialwebinar: BGH-Urteil zur Verwalterprovision – keine Vermittlungsprovision bei verwalteten Mietwohnungen: Was Miet- und Sondereigentumsverwalter jetzt prüfen und umstellen müssen
Der BGH hat mit Urteil vom 21. Mai 2026 – I ZR 224/25 eine für die Verwalterpraxis weitreichende Entscheidung getroffen: Wohnungsvermittler können für die Vermittlung oder den Nachweis eines Mietvertrags über Wohnräume keine Provision verlangen, wenn sie zugleich Verwalter dieser Wohnräume sind. Nach der Entscheidung gilt der Provisionsausschluss nicht nur gegenüber Wohnungssuchenden, sondern auch gegenüber Vermietern beziehungsweise Eigentümern.
Für Miet- und Sondereigentumsverwalter mit Vermietungsservice stellt sich damit kurzfristig die Frage, welche bestehenden Vertragsmuster, Sondervergütungen, Provisionsklauseln und Kooperationsmodelle noch verwendet werden können – und wo Anpassungsbedarf besteht. Das Webinar ordnet die Entscheidung rechtlich ein und zeigt praxisnah auf, welche Gestaltungen künftig kritisch sind und welche Vergütungsmodelle weiterhin in Betracht kommen.
Webinarinhalte
Hintergründe und Tragweite der neuen BGH-Entscheidung vom 21.05.2026 – I ZR 224/25
Wen betrifft das Urteil? Mietverwalter, Sondereigentumsverwalter und Makler-Verwalter-Strukturen
Welche Provisions-, Sondervergütungs- und Erfolgshonorar-Klauseln jetzt kritisch sind
Auswirkungen auf bestehende Verwalterverträge, Vertragsmuster und Abrechnungsmodelle
Rückforderungsrisiken bei bereits gezahlten Provisionen und erste Hinweise zur Verjährung
Warum „freiwillige Zahlungen“, Anerkenntnisse oder bloße Umbenennungen rechtlich riskant bleiben
Verbundene Maklerunternehmen, unabhängige Makler und Tippgebermodelle: was geht – und was nicht?
Welche Vergütungsstrategien für Neuvermietungsleistungen künftig rechtssicherer gestaltet werden können
Konkrete Sofortmaßnahmen für Verwalter: Verträge prüfen, Klauseln anpassen, Prozesse dokumentieren
Referent: RA Kai-Uwe Agatsy, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin
Benefit für IVD-Mitglieder: Ab der zweiten Person pro Buchung erhalten IVD-Mitglieder 50 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr.
Warum unsere Veranstaltungen? Unsere Veranstaltungen sind werbefrei, praxisnah und bieten maximalen Input in kurzer Zeit. Branchenexpertinnen und -experten vermitteln aktuelle Themen mit direkt umsetzbaren Lösungen – Qualität, die überzeugt. Sie möchten an der Veranstaltung teilnehmen? Dann melden Sie sich gern frühzeitig an.
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Diese Veranstaltung ist im Sinne von §34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.
Stunden für gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung / IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel:
1 Zeitstunde