Zwei neue Abmahnfallen für Immobilienunternehmen: KI-Verordnung und EmpCo – was Sie jetzt wissen müssen (Webinar)

Datum:     21.09.2026

Uhrzeit:     10:00 - 11:30


 

Die regulatorischen Anforderungen an die Immobilienwirtschaft nehmen weiter zu. Mit der EU-KI-Verordnung und der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie entstehen neue rechtliche Risiken, die insbesondere die Immobilienvermarktung betreffen. Schon kleine Fehler – etwa bei KI-generierten Objektfotos oder umweltbezogenen Werbeaussagen – können künftig zu kostspieligen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Das Webinar zeigt praxisnah, welche neuen Pflichten auf Immobilienunternehmen zukommen, wo typische Haftungsfallen liegen und wie sich Makler, Bauträger und Verwalter rechtssicher aufstellen können. Insbesondere ist es für Immobilienunternehmen wichtig, alle ihre Social-Media-Kanäle auf Angriffspunkte zu durchforsten und diese vor Inkrafttreten der Regelwerke zu bereinigen. Zahlreiche Beispiele aus der Immobilienpraxis sowie konkrete Handlungsempfehlungen erleichtern die unmittelbare Umsetzung im Unternehmensalltag.

Webinarinhalte
1. Einführung
– Warum sich Immobilienunternehmen jetzt dringend mit beiden Regelungswerken befassen müssen
– Überblick über die neuen rechtlichen Anforderungen
– Abmahnrisiken und wirtschaftliche Auswirkungen

2. Die EU-KI-Verordnung in der Immobilienvermarktung
Welche Vorschriften gelten ab dem 2. August 2026 und können Abmahnungen auslösen?
– Kennzeichnungspflichten für KI-generierte und KI-veränderte Bilder
– Auswirkungen auf Exposés, Immobilienportale, Social Media und Werbung
– Typische Fehlerquellen und Empfehlungen für die Praxis

3. Die EmpCo-Richtlinie – neue Grenzen für Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung ab 27. September 2026
Zielsetzung und wesentliche Inhalte
– Intention: Verbraucher stärken und Greenwashing stoppen
– Regelungsinhalt
– Auswirkungen auf Makler, Bauträger und Verwalter: Welche Werbeaussagen künftig kritisch sind
– EmpCo & UWG
Umweltbezogene Werbeaussagen sind nach dem UWG bereits unzulässig, wenn sie irreführend sind oder wichtige Informationen fehlen. Gerichte – etwa der BGH – haben klargestellt, dass Begriffe wie „klimaneutral“ eindeutig erklärt werden müssen, um keine Täuschung darzustellen. Die EmpCo‑Richtlinie konkretisiert diese Grundsätze speziell für Nachhaltigkeitsangaben und wurde durch Änderungen des UWG umgesetzt. Der Gesetzentwurf liegt seit September 2025 vor. Künftig enthält das UWG definierte Begriffe (z. B. „Umweltaussage“, „Nachhaltigkeitssiegel“) sowie eine erweiterte „schwarze Liste“ unlauterer Praktiken, darunter vage Claims oder selbstvergebene Siegel. Damit greifen EmpCo und UWG ineinander: Das UWG liefert den allgemeinen Rahmen, EmpCo füllt ihn für die Nachhaltigkeitskommunikation mit konkreten Vorgaben.

4. Handlungsempfehlungen für die Praxis

5. Ausblick: Green Claims-Richtlinie

6. Fragen und Diskussion

Referent: RA Markus Groll LL.M., Anwaltskanzlei Groll, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsberater des IVD Süd e.V.

Benefit für IVD-Mitglieder: Ab der zweiten Person pro Buchung erhalten IVD-Mitglieder 50 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

Warum unsere Veranstaltungen? Unsere Veranstaltungen sind werbefrei, praxisnah und bieten maximalen Input in kurzer Zeit. Branchenexpertinnen und -experten vermitteln aktuelle Themen mit direkt umsetzbaren Lösungen – Qualität, die überzeugt. Sie möchten an der Veranstaltung teilnehmen? Dann melden Sie sich gern frühzeitig an.

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Informationen rund um Ihre Teilnahme

Digital über Zoom. Die Zugangsdaten erhalten Sie zwei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.

Diese Veranstaltung ist im Sinne von §34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.

Stunden für gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung / IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel:
1,5 Zeitstunden