Datum: 27.10.2026
Uhrzeit: 10:00 - 11:30
Zentrale Themen sind diesmal die neue gesetzliche KI-Kennzeichnungspflicht sowie die ab 27.09.2026 geltende EmpCo-Richtlinie der EU. Beide Regelungen haben vielfältige Auswirkungen auf die tägliche Arbeit des Makers. Bei Nichtbeachtung drohen Abmahnungen und empfindliche Geldbußen. Dazu gibt es noch eine kurze Besprechung von drei neuen BGH-Entscheidungen, die die Provision des Maklers betreffen.
Webinarinhalte
Für wen gilt die neue KI-Kennzeichnungspflicht?
Welche Medien sind von der Pflicht umfasst? Betrifft das auch Videos und meinen Exposétext, wenn ich diesen mit KI-Unterstützung erstelle?
Was ist mit digitalen Telefonassistenten?
Wie kennzeichne ich in meinen Verkaufsunterlagen den KI-Hinweis korrekt?
Was versteht man unter der neuen EmpCo-Richtlinie und was muss man beachten?
Welche Werbeaussagen bei Immobilien darf man in der Werbung noch tätigen und wo muss man aufpassen, dass man nicht in die Nachweispflicht kommt oder eine Abmahnung riskiert?
Zusätzlich noch drei neue Entscheidungen des BGH im Maklerrecht
Als langjähriger Rechtsexperte im Maklerrecht begleitet Rechtsanwalt Johannes Engel dem Webinar und zeigt Ihnen auf, worauf Sie achten müssen, um Fehler im Exposé und Ihren Verkaufsunterlagen zu vermeiden.
Referent: RA Johannes Engel in Frankfurt am Main, seit mehr als 25 Jahren Rechtsanwalt und Geschäftsführer und Syndikus des IVD Mitte (Hessen & Thüringen)
Benefit für IVD-Mitglieder: Ab der zweiten Person pro Buchung erhalten IVD-Mitglieder 50 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr.
Warum unsere Veranstaltungen? Unsere Veranstaltungen sind werbefrei, praxisnah und bieten maximalen Input in kurzer Zeit. Branchenexpertinnen und -experten vermitteln aktuelle Themen mit direkt umsetzbaren Lösungen – Qualität, die überzeugt. Sie möchten an der Veranstaltung teilnehmen? Dann melden Sie sich gern frühzeitig an.
Hier anmelden:
Informationen rund um Ihre Teilnahme
Digital über Zoom. Die Zugangsdaten erhalten Sie zwei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.
Teilnahmebescheinigung
Alle Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 1,5 Zeitstunden.
Für Immobilienmakler besteht keine gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Abs. 2a GewO. Eine Anerkennung als gesetzliche Weiterbildung nach der MaBV erfolgt daher nicht.
IVD-Mitgliedern werden für die Teilnahme an dieser Veranstaltung 1,5 Zeitstunden für das freiwillige IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel gutgeschrieben.