Datum: 25.11.2026
Uhrzeit: 9:00 - 13:15
Der Erbrechtskongress bietet wertvollen Input zum Thema Erben und Verschenken, einem interessanten Geschäftsfeld für Immobilienunternehmer. Renommierte Fachanwälte führen Sie in die Thematik ein und geben wertvolle Tipps sowie Handlungsempfehlungen. Im Fokus stehen aktuelle Gesetzesänderungen und rechtliche Anforderungen im Immobilienbereich sowie die Erörterung von Neuerungen.
Moderation: Prof. Stephan Kippes
09:00 – 10:00 Uhr
Ein Überblick über die wichtigsten obergerichtlichen Erbrechtsurteile und BFH-Entscheidungen des letzten Jahres – insbesondere mit Immobilienbezug
RA Matthias Weidmann, Rechtsanwalt – Steuerberater – Fachanwalt für Steuerrecht -Diplom-Kaufmann (Universität) – Master of Laws, LL. M., München
10:00 – 10:45 Uhr
Die Hauptfehler bei der Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge und wie man sie vermeidet
RA Erich A. Helm, Rechtsanwaltskanzlei, München
10:45 – 11:15 Uhr
Kurze Pause auch für den Austausch im Chat mit den Referenten
11:15 – 12:00 Uhr
7 legale Tricks um Erbschaftssteuer zu sparen
Michael Kapitza, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, IVD Nord e.V.
12:00 – 12:45 Uhr
Das Sylter Testament – Die Alternative zum Berliner Testament
RA Erich A. Helm, Rechtsanwaltskanzlei, München
12:45 – 13:15 Uhr
Drei Immobiliensteuerrechts-Experten viele Fragen – Feuer frei für Ihre speziellen Rechtsfragen!
RA Erich A. Helm, Michael Kapitza, RA Matthias Weidmann
Benefit für IVD-Mitglieder: Ab der zweiten Person pro Buchung erhalten IVD-Mitglieder 50 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr.
Warum unsere Veranstaltungen? Unsere Veranstaltungen sind werbefrei, praxisnah und bieten maximalen Input in kurzer Zeit. Branchenexpertinnen und -experten vermitteln aktuelle Themen mit direkt umsetzbaren Lösungen – Qualität, die überzeugt. Sie möchten an der Veranstaltung teilnehmen? Dann melden Sie sich gern frühzeitig an.
Hier anmelden:
Informationen rund um Ihre Teilnahme
Digital über Zoom. Die Zugangsdaten erhalten Sie zwei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.
Teilnahmebescheinigung
Alle Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 4 Zeitstunden.
Für Immobilienmakler besteht keine gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Abs. 2a GewO. Eine Anerkennung als gesetzliche Weiterbildung nach der MaBV erfolgt daher nicht.
IVD-Mitgliedern werden für die Teilnahme an dieser Veranstaltung 4 Zeitstunden für das freiwillige IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel gutgeschrieben.