ImmoWertV 2021 (Webinar)

Datum:     23.02.2022

Uhrzeit:     9:30 - 12:30


ImmoWertV 2021 (Webinar)

Die neue ImmoWertV 2021 ist am 01.01.2022 in Kraft getreten und ab sofort, auch für zurückliegende Stichtag anzuwenden. Zwischenzeitlich liegt auch ein neuer Entwurf der Muster-Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertA) vor. Insofern ist es wichtig, sich jetzt mit dem neuen Regelwerk auseinanderzusetzen. Daher bietet das IVD-Institut ein Spezialseminar an, das die wichtigsten Änderungen herausarbeitet und auch aufzeigt wie Sachverständige, als auch Makler ihre Arbeit vor dem Hintergrund dieser wichtigen Verordnung anzupassen haben.

Der Grundgedanke der ImmoWertV 2021 ist es, sicherzustellen, dass die für die Wertermittlung erforderlichen Daten sowie die Ermittlung von Bodenrichtwerten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen. Ziel war und ist es, die bisherige Immobilienwertermittlungsverordnung von 2010 und verschiedene Richtlinien (Bodenrichtwertrichtlinie, Sachwertrichtlinie, Vergleichswertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie, Wertermittlungsrichtlinien 2006) durch eine vollständig überarbeitete Immobilienwertermittlungsverordnung und ergänzende Anwendungshinweise abzulösen.

Webinarinhalte:
– Motivation des Gesetzgebers für die Novellierung
– Zielgruppen und Bindungswirkung der ImmoWertV 2021
– Wesentliche Änderungen in folgenden Bereichen:
– Vergleichs, Ertrags- und Sachwertverfahren, Bodenwertermittlung
– Bewertung grundstücksbezogener Rechte und Belastungen
– Ableitung von Bodenrichtwerten und sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen
Daten (Liegenschaftszinssätze etc.) durch die Gutachterausschüsse
– Grundsatz der Modellkonformität
– Kritische Würdigung der ImmoWertV 2021
– Ausblick: ImmoWertA (Anwendungshinweise), Neufassung der NHK 2010

Referentin: Dr. Daniela Schaper 

öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Herausgeberin der Zeitschrift Grundstücksmarkt und Grundstückswert GuG Wolters Kluwer Deutschland GmbH

Stunden für das IVD Immobilien-Weiterbildungssiegel: 3 Zeitstunden

Stunden für die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung: 3 Zeitstunden

Diese Veranstaltung ist im Sinne von §§34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.

Kooperationspartner: