Zertifizierter Verwalter – Intensiv Lehrgänge als Vorbereitung zur IHK Prüfung

Der Bund hat mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) den „zertifizierten Verwalter“ eingeführt. Die dazugehörige Verordnung, die Gegenstand, Inhalt und Durchführung der dazugehörigen Prüfung regelt, ist nun als Entwurf erschienen.

Der IVD bietet Lehrgänge zur Vorbereitung der Prüfung bei der IHK zum Sachkundenachweis zertifizierter Verwalter nach 26a WEG an.

Ziel der Webinare ist die Vorbereitung zur IHK-Prüfung für berufserfahrene WEG Verwaltunger. Diese werden in komprimierter Form in mehreren Modulen als Intensivtraining durchgeführt. Das Fachwissen der Wohnimmobilienverwalter soll aufgefrischt, ergänzt und in bestimmten Bereichen um neue Themen erweitert werden.

1. Aufbau der Webinare
2. Buchbare Webinare
3. Grundlagen (gesetzliche Vorschriften)
4. FAQ Häufige Fragen

1. Aufbau der Webinare

Das Intensivtraining zur Prüfungsvorbereitung Sachkundeprüfung Zertifizierte/-r Verwalter/-in ist in drei Module untergliedert und findet online statt. Alle Module sind einzeln buchbar, sodass maximale terminliche Flexibilität gegeben ist.

Modul A
1. Tag: Allgemeine immobilienwirtschaftliche Grundlagen + Allgemeine kaufmännische Grundlagen und spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters Teil I
2. Tag: Intensivtraining Rechtliche Grundlagen

Modul B
1. Tag: Allgemeine kaufmännische Grundlagen und spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters Teil II
2. Tag: Intensivtraining Technische Grundlagen

Modul C
1. Tag: Intensivtraining Wohnungseigentumsgesetz Teil I
2. Tag: Intensivtraining Wohnungseigentumsgesetz Teil II

Zu den Inhalten der einzelnen Module gelangen Sie, wenn Sie auf das gewünschte Datum klicken.

2. Buchbare Webinare

Lehrgang Zertifizierter Verwalter IHK - Modul C

Lehrgang Zertifizierter Verwalter IHK - Modul C

19.03.2024 - 20.03.2024    
9:30 - 17:00
Intensivtraining Verwalter Zertifizierung Modul C - Lehrgang als Vorbereitung zur IHK Prüfung „zertifizierter Verwalter“ als Sachkundenachweis WEG Verwalter
Lehrgang Zertifizierter Verwalter IHK - Modul A

Lehrgang Zertifizierter Verwalter IHK - Modul A

12.06.2024 - 13.06.2024    
9:30 - 17:00
Intensivtraining Verwalter Zertifizierung Modul A - Lehrgang als Vorbereitung zur IHK Prüfung „zertifizierter Verwalter“ als Sachkundenachweis WEG Verwalter
Lehrgang Zertifizierter Verwalter IHK - Modul B

Lehrgang Zertifizierter Verwalter IHK - Modul B

18.06.2024 - 19.06.2024    
9:30 - 17:00
Intensivtraining Verwalter Zertifizierung Modul A - Lehrgang als Vorbereitung zur IHK Prüfung „zertifizierter Verwalter“ als Sachkundenachweis WEG Verwalter
Lehrgang Zertifizierter Verwalter IHK - Modul C

Lehrgang Zertifizierter Verwalter IHK - Modul C

03.07.2024 - 04.07.2024    
9:30 - 17:00
Intensivtraining Verwalter Zertifizierung Modul C - Lehrgang als Vorbereitung zur IHK Prüfung „zertifizierter Verwalter“ als Sachkundenachweis WEG Verwalter

3. Grundlagen (gesetzliche Vorschriften)

IHK geprüfte und zertifizierte Verwalter für Wohnimmobilien
Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEG) vom 16.10.2020 wurde der grundsätzliche Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters eingeführt um eine ordnungsgemäße Verwaltung für jeden Wohnungseigentümer zu sichern (§ 19 Absatz 2 Nummer 6 Wohnungseigentumsgesetz [WEG]).

Als zertifizierter Verwalter nach § 26a Absatz 1 Satz 1 WEG darf man sich nur nennen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer seine Qualifikation durch eine Prüfung nachgewiesen hat. Mit der Prüfung wird bescheinigt, dass der Verwalter über die notwendige Sachkunde der rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Der Gesetzgeber gewährt eine Übergangszeit von zwei Jahren. Ab Dezember 2022 gilt für eine ordnungsgemäße Verwaltung nur diejenigen Verwaltungen, die zertifizierte Verwalter bestellen. Ab diesem Zeitpunkt hat jeder Wohnungseigentümer das Recht von seinem Wohnungsverwalter einen Sachkundenachweis zu verlangen. Eine Ausnahmeregelung gibt es nur für kleine Anlagen mit maximal acht Sondereigentumsanteilen, bei denen ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde.

Verwalter, die bereits am 01.12.2020 in WEGs bestellt sind, gelten bis zum 01.06.2024 gegenüber den Wohnungseigentümern dieser WEGs als zertifizierte Verwalter.

Die Details werden in der Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentümergesetzt (ZertVerwV) geregelt.

Grundsätzlich kann ein Verwalter auch ohne Zertifizierung die Arbeit des Verwalters nach Erteilung der Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Die Zertifizierung ist keine Voraussetzung für die Erteilung. Auch hat eine erfolgte Zertifizierung keinen Einfluss auf die vorgeschriebene Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO, wonach Verwalter 20 Stunden Fortbildung innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren nachweisen müssen.

4. FAQ Häufige Fragen

Wie werde ich zertifizierter Verwalter?
Zu einem zertifizierten WEG Verwalter wird man durch Prüfung bei einer IHK. In der Prüfung werden rechtliche, wirtschaftliche und technische Kenntnisse abgefragt.

Ist ein zertifizierter Verwalter Pflicht?
Ab spätestens 2022 kann jeder Miteigentümer eine ordnungsgemäße Verwaltung einer WEG verlangen. Als ordnungsgemäß gilt, wenn der Verwalter einen Sachkundenachweis bei der IHK zum zertifizierten WEG Verwalter abgelegt hat. Lediglich für sehr kleine WEGs mit maximal 8 Sondereigentumsanteilen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen.

Welche Qualifikation braucht ein WEG Verwalter?
Ein zertifizierter WEG Verwalter muss durch eine IHK Prüfung seine Sachkunde in rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Fragen nachweisen.