Datum: 25.11.2021
Uhrzeit: 9:30 - 12:30
ImmoWertV 2021 (Webinar)
Die neue ImmoWertV 2021 ist auf der Zielgeraden. Der Bundesrat hat dem beschlossenen Entwurf zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) mit geringfügigen Änderungen zugestimmt; insofern tritt diese wichtige Neuregelung voraussichtlich Anfang Januar 2022 in Kraft. Insofern ist es wichtig sich jetzt sich frühzeitig auf das neue Regelwerk einzustellen. Daher bietet das IVD Institut ein Spezialwebinar an, das die wichtigsten Änderungen herausarbeitet und auch aufzeigt wie Sachverständige, als auch Makler ihre Arbeit vor dem Hintergrund dieser wichtigen Verordnung anzupassen haben.
Der Grundgedanke der ImmoWertV 2021 ist es, sicherzustellen, dass die für die Wertermittlung erforderlichen Daten sowie die Ermittlung von Bodenrichtwerten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen. Ziel ist es die bisherige Immobilienwertermittlungsverordnung von 2010 und verschiedene Richtlinien (Bodenrichtwertrichtlinie, Sachwertrichtlinie, Vergleichswertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie, Wertermittlungsrichtlinien 2006) durch eine vollständig überarbeitete Immobilienwertermittlungsverordnung und ergänzende Anwendungshinweise abzulösen.
Webinarinhalte:
– Motivation des Gesetzgebers für die Novellierung
– Zielgruppen und Bindungswirkung der ImmoWertV 2021
– Wesentliche Änderungen in folgenden Bereichen:
– Vergleichs, Ertrags- und Sachwertverfahren, Bodenwertermittlung
– Bewertung grundstücksbezogener Rechte und Belastungen
– Ableitung von Bodenrichtwerten und sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen
Daten (Liegenschaftszinssätze etc.) durch die Gutachterausschüsse
– Grundsatz der Modellkonformität
– Kritische Würdigung der ImmoWertV 2021
– Ausblick: ImmoWertA (Anwendungshinweise), Neufassung der NHK 2010
Referentin: Dr. Daniela Schaper
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Herausgeberin der Zeitschrift Grundstücksmarkt und Grundstückswert GuG Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Stunden für das IVD Immobilien-Weiterbildungssiegel: 3 Zeitstunden
Stunden für die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung: 3 Zeitstunden
Diese Veranstaltung ist im Sinne von §§34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.
Wir bieten das Webinar am 08.12.2021 nochmal an:
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