Datum: 16.03.2021
Uhrzeit: 10:00 - 12:00
Neues zu Abmahnung und Vertragsstrafe (Webinar)
Webinarinhalte:
– Abmahnungen wegen eines Wettbewerbsverstoßes sind seit dem 1.12. 2020 wegen
komplizierter Regeln so schwierig geworden, dass sie aus dem Geschäftsleben verschwinden werden
– Die Abwehr von Abmahnungen wird wegen einer Fülle von „unbestimmten“ neuen
Rechtsbegriffen leichter, auch deswegen werden sie verschwinden
– Eine Abmahnung muss gerichtlich am Wohnsitz des Abgemahnten geltend gemacht
werden, ein Münchner Unternehmen muss gegen einen Hamburger Verletzen in Hamburg klagen – Die Kosten einer Abmahnung können vom Abgemahnten nicht mehr bzw. oder nur zum Teil verlangt werden
– Ursprünglich zulässige Unterlassungsansprüche können unzulässig werden
– Verbraucher kann Schadensersatz wegen wettbewerbswidriger Werbung verlangen
– Vertragsstrafen für den Fall von Verstößen gegen Unterlassungsverträge kaum mehr möglich
– Vor einer Abmahnung müssen Informationen über den Abgemahnten eingeholt
werden. Dadurch kann wegen fehlender Dringlichkeit ein Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung unmöglich werden
– Müssen und können „alte“ Unterlassungsverträge wegen Änderung der Rechtslage
durch neues UWG gekündigt werden?
– Einführung von neuen unbestimmten Rechtsbegriffen schafft Unsicherheit und
Verwirrung
Referent: RA Dr. Peter Schotthöfer
Stunden für das IVD Immobilien-Weiterbildungssiegel: 2 Zeitstunden
Stunden für die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung: 2 Zeitstunden
Diese Veranstaltung ist im Sinne von §§34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und werden mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.