Online-Verwalterkongress

Datum:     05.02.2021

Uhrzeit:     9:30 - 11:30


Online-Verwalterkongress – Erste Erfahrungen zum neuen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz WEMoG

Moderation: Prof. Stephan Kippes

09:00 – 09:45 Uhr
Wichtige Erleichterungen bei Eigentümerversammlungen und speziell auch bei Beschlussfassung gem. dem neuen WEMoG
RA Nico Bergerhoff, Immobilienkanzlei Rechtsanwälte Bergerhoff & Zimmermann, Freiburg

09:45 – 10:15 Uhr
Das WEMoG ist jetzt da, bisherige Vereinbarungen und Beschlüsse aber auch: Wie lässt sich beides rechtssicher miteinander vereinen?
RA Dr. Ulrich Grandtner-Kohler, Rechtsanwaltskanzlei, München

10:15 – 10:45 Uhr
Die neue Möglichkeit den Verwalter jederzeit trotz lange laufender Verwalterverträge gem. § 26 Abs.3 WEG zu kündigen
(Procedere der Abberufung, vertragliche Gestaltung bei neuen Verträgen, welche preispolitische Element sind hier zulässig und welche nicht, Prüfung der Sinnhaftigkeit einer Anpassung bei laufenden Verträgen, Übergabeprocedere)

RA Nico Bergerhoff, Immobilienkanzlei Rechtsanwälte Bergerhoff & Zimmermann, Freiburg

10:45 – 11:15 Uhr
Austausch im Chat mit den Referenten und kurze Pause

11:15 – 12:00 Uhr
Wohnungseigentumsrecht aktuell
RA Nico Bergerhoff, Immobilienkanzlei Rechtsanwälte Bergerhoff & Zimmermann, Freiburg

12:00 12:20 Uhr
Rechtsfragen rund um die Tätigkeit des Verwalters in Zeiten des Lockdowns
RA Dr. Ulrich Grandtner-Kohler, Rechtsanwaltskanzlei, München

12:20 – 12:45 Uhr
Die neuen Beschlusskompetenzen speziell zu Instandhaltung und Instandsetzung gem. § 20 WEG
RA Kai Recklies, Recklies Rechtsanwälte, Karlsruhe

12:45 – 13:15 Uhr
Drei Spezialisten viele Fragen – Feuer frei für Ihre speziellen Verwalterfragen
RA Nico Bergerhoff, RA Dr. Ulrich Grandtner-Kohler und RA Kai Recklies

Veranstaltungsflyer als Download

Stunden für das IVD Immobilien-Weiterbildungssiegel: 4 Zeitstunden

Stunden für die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung: 4 Zeitstunden

Diese Veranstaltung ist im Sinne von §§34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.