Datum: 12.05.2026
Uhrzeit: 10:00 - 12:00
Eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Generalvollmacht für Immobiliengeschäfte sind für den Eigentümer von höchster Wichtigkeit, um sicherzustellen, dass im Falle von Krankheit oder Unfall eine vertrauenswürdige Person die Immobilien verwalten oder verkaufen kann. Ohne eine solche Vollmacht droht ein aufwändiges Betreuungsverfahren, das Zeit und Kosten verursacht.
Für den Makler ist wichtig, worauf er achten muss, wenn er aufgrund dieser Vollmachten tätig sein soll.
Webinarinhalte
Unterschied Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht
Warum Immobilieneigentümer jedenfalls eine spezielle Vorsorgevollmacht benötigen
Formale und inhaltliche Anforderungen an die Vorsorgevollmacht für Immobilien
Erstellung und Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht
Besonderheiten bei Personenmehrheiten, bei mehreren Immobilien oder im Ausland
Der Vollmachtgeber verstirbt und der Erbe übernimmt; was muss der Makler beachten?
Referent: RA Erich A. Helm, Rechtsanwaltskanzlei Erich A. Helm, Tätigkeitsschwerpunkte: Steuerrecht; Immobilienrecht; Erbrecht Gesellschaftsrecht
Benefit für IVD-Mitglieder: Ab der zweiten Person pro Buchung erhalten IVD-Mitglieder 50 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr.
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Informationen rund um Ihre Teilnahme
Digital über Zoom. Die Zugangsdaten erhalten Sie zwei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.
Diese Veranstaltung ist im Sinne von §34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.
Stunden für gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung / IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel:
2 Zeitstunden