Datum: 17.09.2024
Uhrzeit: 9:30 - 11:30
Webinar: Betriebskosten im Mietrecht
Das Betriebskostenrecht bildet seit vielen Jahren einen Schwerpunkt des Mietrechts sowohl in der Rechtsprechung wie auch in der Praxis.
Im Wohnraummietrecht gelten die §556 BGB und Betriebskostenverordnung (BetrKV). Für den sozial geförderten Wohnungsbau kommt bei Altverträgen aus der Zeit vor dem 31.12.2001 noch die II. Berechnungsverordnung (II. BV) zur Anwendung. All diesen Regelungen ist gemeinsam, dass sie verpflichtend anzuwenden sind und von ihnen nicht zum Nachteil des Mieters abgewichen werden darf. Eine gründliche Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften ist ebenso wichtig wie der Rechtsprechung, die das Betriebskostenrecht in zahlreichen Entscheidungen konturiert und konkretisiert hat.
In vielen gewerblichen Mietverträgen wird hinsichtlich der Umlage und Abrechnung von Betriebskosten auf die BetrKV verwiesen, obwohl diese auf Wohnraummietverhältnisse zugeschnitten ist und für das Gewerbemietrecht nicht zwingend gilt. Von der Vertragsfreiheit, die der Gesetzgeber den Parteien im Gewerbemietrecht eingeräumt hat, machen diese oft keinen Gebrauch. Es sollen Wege aufgezeigt werden, wie in Gewerbemietverhältnissen Regelungen zu Betriebskosten jenseits der BetrKV möglich sind. Der Kenntnis der Rechtsprechung kommt im Gewerberaummietrecht ebenfalls große Bedeutung zu.
Inhalte
• Der Betriebskostenbegriff und seine Abgrenzungen
• Die Einbeziehung der Umlage von Betriebskosten auf den Mieter in den Mietvertrag
• Die Betriebskostenpauschale
• Die Betriebskostenvorauszahlung
• Das Wirtschaftlichkeitsgebot
• Die Betriebskostenabrechnung: formelle und materielle Anforderungen sowie Ausschlussfristen
• Der Umgang mit neu entstehenden Betriebskosten
• Betriebs- und Nebenkosten in Gewerbemietverträgen
• AGB-Kontrolle bei der Umlage von Betriebskosten auf den Gewerbemieter
• Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebskostenrecht
Referent: Prof. Dr. Andreas Saxinger
Professor für Immobilienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen
Diese Veranstaltung ist im Sinne von §§34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.
Stunden für das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel: 2 Zeitstunden
Stunden für die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung: 2 Zeitstunden
Hinweis: Wie bei allen unseren Online-Veranstaltungen werden Teilnehmerdaten nicht mit anderen Teilnehmern geteilt, somit bleiben die Teilnehmer untereinander anonym. Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet.