Datum: 14.10.2026
Uhrzeit: 10:00 - 13:00
Die Erbschaftsteuer wird oft als „große Dummensteuer“ bezeichnet, wie es der Wirtschaftsweise Lars Feld treffend formuliert hat. Denn sie ist nicht nur ungerecht, weil unterschiedliche Vermögensarten unterschiedlich behandelt werden, sondern sie lässt sich auch geschickt umgehen. Daher ist es für Immobilieneigentümer unerlässlich, rechtssichere Verfügungen in ihrem Testament zu haben. Auch beim „Geben mit der warmen Hand“ sind wichtige Punkte zu beachten, um die gewünschten Ziele zu erreichen.
Dieses Webinar bietet Ihnen umfassende Informationen und praxisnahe Tipps zum Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen zu erweitern und sich optimal auf die Absicherung Ihres Familienvermögens vorzubereiten.
Webinarinhalte
Omas kleines Häuschen soll steuerfrei bleiben“
Steuerklassen – Steuersätze – Steuerfreibeträge
Testamentarische Gestaltungen
Begünstigung von Familienwohnhäusern
Wohnrecht und Nießbrauch sichern die Existenz
Kettenschenkungen
Teilentgeltliche Übertragungen
Schenkungswiderruf
Auslagerungen ins Betriebsvermögen
Referent: RA Erich A. Helm, Rechtsanwaltskanzlei Erich A. Helm, Tätigkeitsschwerpunkte: Steuerrecht; Immobilienrecht; Erbrecht Gesellschaftsrecht
Benefit für IVD-Mitglieder: Ab der zweiten Person pro Buchung erhalten IVD-Mitglieder 50 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr.
Warum unsere Veranstaltungen? Unsere Veranstaltungen sind werbefrei, praxisnah und bieten maximalen Input in kurzer Zeit. Branchenexpertinnen und -experten vermitteln aktuelle Themen mit direkt umsetzbaren Lösungen – Qualität, die überzeugt. Sie möchten an der Veranstaltung teilnehmen? Dann melden Sie sich gern frühzeitig an.
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Informationen rund um Ihre Teilnahme
Digital über Zoom. Die Zugangsdaten erhalten Sie zwei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.
Teilnahmebescheinigung
Alle Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 3 Zeitstunden.
Für Immobilienmakler besteht keine gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Abs. 2a GewO. Eine Anerkennung als gesetzliche Weiterbildung nach der MaBV erfolgt daher nicht.
IVD-Mitgliedern werden für die Teilnahme an dieser Veranstaltung 3 Zeitstunden für das freiwillige IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel gutgeschrieben.