Webinar: Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters und Übertragung von Erhaltungspflichten auf den Mieter

Datum:     24.10.2023

Uhrzeit:     14:00 - 16:00


Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters und Übertragung von Erhaltungspflichten auf den Mieter

Inhalte
A. Erhaltungsmaßnahmen § 555a BGB
I. Grundpflichten des Mieters und des Vermieters
1. Zugangsgewähr durch den Mieter
2. Pflicht zur Erhaltung durch den Vermieter – Duldung durch den Mieter
3. Ursachen für Erhaltungsmaßnahmen
3.1. Mängel der Mietsache und Gewährleistungsrechte des Mieters
3.2. Eigenmächtige Erhaltungsmaßnahmen des Mieters
3.3. Ende der wirtschaftlichen Lebensdauer von Teilen der Mietsache – Abgrenzung zur Modernisierung

II. Übertragung von Erhaltungspflichten auf den Mieter- Rechtsprechungsupdate zu Klein- und Schönheitsreparaturen
1. Instandhaltung und Instandsetzung, insbesondere Kleinreparaturen
2. Schönheitsreparaturen
2.1. Bisherige Rechtslage
2.2. BGH, Urteile vom 08.07.2020, VIII ZR 163/18 und 270/18

B. Modernisierungsmaßnahmen gemäß §§ 555b ff. BGB
I. Duldungspflicht des Mieters
1. Modernisierungsankündigung
2. Mieterrechte bei Modernisierung
3. Mieterhöhung wegen Modernisierung seit dem 01.01.2019
3.1. Zu den Kosten der Modernisierung und deren Umlage im Einzelnen
3.2. Zur neu eingeführten Kappungsgrenze bei der Modernisierungsmieterhöhung

(1) Zur Erläuterung des Erhöhungsverlangens durch den Vermieter:
(2) Härtefälle
(3) Inkrafttreten der Mieterhöhung
(4) Unabdingbarkeit

4. Mieterhöhung wegen Modernisierung im vereinfachten Verfahren
5. „Herausmodernisieren“

II. Übergangsvorschriften

Referent: RA Dr. jur. Matthias Maukisch
Anwaltspartnerschaft Dr. Maukisch & Reichert, Tätigkeitsschwerpunkte Miet-, Wohnungseigentums-, Immobilien- und Erbrecht

Diese Veranstaltung ist im Sinne von §§34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.

Stunden für das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel: 2 Zeitstunden
Stunden für die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung: 2 Zeitstunden

Hinweis: Wie bei allen unseren Online-Veranstaltungen werden Teilnehmerdaten nicht mit anderen Teilnehmern geteilt, somit bleiben die Teilnehmer untereinander anonym. Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet.