Webinar: Rechtsfragen über den Tod des Mieters bzw. des Wohnungseigentümers in der WEG hinaus

Datum:     22.11.2024

Uhrzeit:     10:00 - 13:00


Webinar: Rechtsfragen über den Tod des Mieters bzw. des Wohnungseigentümers in der WEG hinaus

Beim Tod eines Mieters stellt sich für den Vermieter sofort die Frage: Bekomme ich es nun mit einem neuen Vertragspartner zu tun, den ich gar nicht kenne und auch nicht ausgesucht habe? Bekomme ich die Mietsache für andere Nutzungen frei? Im WEG-Recht ist z.B. schnell zu klären, wer nach dem Tod des bisherigen Eigentümers Beiträge schuldet, wer zu Versammlungen zu laden ist und wer stimmberechtigt ist. Dazu soll das Webinar einen Überblick geben.

Inhalte
• Tod des Mieters:
– Eintrittsrecht Verwandter/nicht verwandter Personen; Ablehnungsrecht des Vermieters
– Vertragsfortsetzung mit Mitmietern
– Erbrecht und Rechtsnachfolge im Mietrecht: Haftung der Eingetretenen für Verbindlichkeiten/Abgrenzung zur Erbenhaftung
– Was geschieht mit dem Kautionsrückzahlungsanspruch des verstorbenen Mieters?
– Haftungszurechnung bei Mietende: Haftet der Eingetretene oder die Erben des Schädigers?
– Sonderkündigungsrechte und Ablehnungsrechte bei Tod des Mieters
• Tod des Wohnungseigentümers:
– Rechtsfolge bei Erbgang: Universalnachfolge mit Eintritt des Erbfalls
– Folgen für Fälligkeit von Beiträgen
– Teilnahmerechte an Versammlungen (wer ist zu laden, wer darf abstimmen?)
– Haftung des Erben für zurückliegende Beiträge
– Folgen von Beschränkungen der Erbenhaftung in der WEG
– Anfechtungsrechte des Erben gegenüber Beschlüssen
-„Der verstorbene Beirat“: Gibt es Besonderheiten?

Referent:RA Dr. Ulrich Grandtner-Kohler
Rechtsanwaltskanzlei München, Tätigkeitsschwerpunkte: Immobilienrecht, insb. Miet- und WEG-Recht, Rechtsberater des IVD Süd e.V.

Diese Veranstaltung ist im Sinne von §§34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.

Stunden für das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel: 3 Zeitstunden
Stunden für die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung:
3 Zeitstunden

Hinweis: Wie bei allen unseren Online-Veranstaltungen werden Teilnehmerdaten nicht mit anderen Teilnehmern geteilt, somit bleiben die Teilnehmer untereinander anonym. Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet.

Kooperationspartner: