Datum: 26.10.2023
Uhrzeit: 14:00 - 16:00
Verwalterfallen bei der Beschlussfassung unter Berücksichtigung der am 01.12.2020 in Kraft getretenen Neuregelungen des WEMoG
Inhalte
I. Begriffsbestimmung Beschluss i.S.v. §§ 23 bis 25 WEG – jeweils mit den seit 01.12.2020 geltenden Neuregelungen
1. Abgrenzung zur Vereinbarung
2. Abgrenzung zum Handeln des Verwalters und des Beirats
II. Beschlussarten – jeweils mit den ab 01.12.2020 geltenden Neuregelungen
1. Auf der Eigentümerversammlung gefasste Beschlüsse
1.1. Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
1.2. Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit, Öffnungsklauseln
1.3. Einstimmige und allstimmige Beschlüsse
1.4. Negativbeschlüsse
1.5. Geschäftsordnungsbeschlüsse
1.6. Nichtbeschluss, Scheinbeschluss, Probeabstimmung
1.7. Zweitbeschlüsse
1.8. Zitterbeschlüsse
2. Nicht auf der Eigentümerversammlung gefasste Beschlüsse- Umlaufbeschlüsse, § 23 Absatz 3 WEG
III. Ordnungsgemäße Beschlussfassung und Beschlusswirksamkeit- Formalia und Grundsätzliches – jeweils mit den seit 01.12.2020 geltenden Neuregelungen
1. Einladung und Tagesordnung
1.1. Einladung (=Einberufung) § 24 WEG
1.2. Tagesordnung
2. Beschlusskompetenz
3. Beschlussfähigkeit und Stimmrechtsausschluss, Eventualeinberufung
3.1. Beschlussfähigkeit und Stimmrechtsausschluss
3.2. Prüfpflichten des Verwalters
3.3. Eventualeinberufung
4. Feststellung des Ergebnisses und Verkündung
4.1. Erster Schritt: Mehrheitsberechnung
4.2. Zweiter Schritt: Verkündung
5. Einfügung in die Beschlusssammlung
5.1. Pflicht zur Führung einer Beschlusssammlung
5.2. Formalia der Sammlung
5.3. Einsichtsrecht
6. Protokollierung der Eigentümerversammlung
IV. Rechtsfolgen bei fehlerhaften Beschlüssen – jeweils mit den seit 01.12.2020 geltenden Neuregelungen
1. Nichtigkeit
1.1. Grundsatz
1.2. Ausnahmen
1.3.Faustregeln
1.4. Feststellung der Nichtigkeit
Referent: RA Dr. jur. Matthias Maukisch
Anwaltspartnerschaft Dr. Maukisch & Reichert, Tätigkeitsschwerpunkte Miet-, Wohnungseigentums-, Immobilien- und Erbrecht
Diese Veranstaltung ist im Sinne von §§34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.
Stunden für das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel: 2 Zeitstunden
Stunden für die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung: 2 Zeitstunden
Hinweis: Wie bei allen unseren Online-Veranstaltungen werden Teilnehmerdaten nicht mit anderen Teilnehmern geteilt, somit bleiben die Teilnehmer untereinander anonym. Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet.