Existenzgründer

Existenzgründer können in den ersten beiden Jahren ihrer beruflichen Tätigkeit eine Existenzgründungsmitgliedschaft im Verband zu ermäßigtem Mitgliedsbeitrag eingehen.
Die Existenzgründer nehmen an den regelmäßigen Fortbildungen im IVD teil und werden so schrittweise an das fachliche Niveau der Mitglieder des Verbandes herangeführt.
Die Verpflichtung zur Unterhaltung einer Vermögensschadenversicherung besteht auch für Existenzgründungsmitglieder vom Zeitpunkt des Eintritts in den Verband an.