KI in der Immobilienwirtschaft – Immobilien KI-Weiterbildung

Neue Anforderungen durch die KI-Verordnung

Seit Februar 2025 gilt in der EU die neue KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Für Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständige ergeben sich daraus neue Pflichten beim Einsatz von KI-Systemen wie Chatbots, Marktanalyse-Tools oder Bewertungslösungen. Entscheidend ist dabei der Aufbau von sogenannter „KI-Kompetenz“. Laut Verordnung ist KI-Kompetenz die Fähigkeit, KI-Systeme sachkundig, sicher und verantwortungsvoll einzusetzen – einschließlich des Verständnisses von Chancen, Risiken und möglichen Schäden. Sie ist Pflicht für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen – also auch für Makler, Verwalter oder Sachverständige, die KI-gestützte Tools beruflich nutzen. Ein Verstoß gegen die Kompetenzpflicht kann im Schadensfall als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden – mit haftungsrechtlichen Konsequenzen. Gleichzeitig bietet eine gezielte KI-Weiterbildung die Chance, digitale Prozesse effizienter, rechtssicherer und innovativer zu gestalten. Wer KI nutzt, muss sie verstehen. Der Aufbau von KI-Kompetenz ist keine Option, sondern Pflicht – und zugleich ein Wettbewerbsvorteil für moderne Immobilienprofis.

Was müssen IVD-Mitglieder konkret beachten?

  • Pflicht zur Kompetenzsicherung: Wer KI-Systeme nutzt oder Dritten zur Verfügung stellt, muss sicherstellen, dass er bzw. das eingesetzte Personal über ausreichende KI-Kenntnisse verfügt.
  • Kontextabhängig: Es gibt keine vorgeschriebenen Schulungen – es liegt in Ihrer Verantwortung, die Inhalte und Formate passend zur Rolle, Vorkenntnis und eingesetzten Technologie zu wählen.
  • Dokumentation erforderlich: Halten Sie Ihre Schulungsmaßnahmen und Wissensstände schriftlich fest, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
  • Fortlaufender Lernprozess: Die KI-Kompetenz muss regelmäßig aktualisiert werden, da sich Technik und regulatorische Anforderungen laufend weiterentwickeln.

Praxis-Tipps für Makler, Verwalter & Sachverständige

  1. Ermitteln Sie Ihren Bedarf: Welche Tools setzen Sie ein? Welche Risiken bestehen? Wer nutzt diese?
  2. Wählen Sie passende Maßnahmen: Schulungen, Selbstlernprogramme oder Workshops – intern oder extern.
  3. Sensibilisieren Sie Ihre Teams: Gerade der Umgang mit generativer KI (z. B. ChatGPT) birgt Risiken wie „Halluzinationen“ oder Datenschutzprobleme.

Hinweispapier: KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung

Der IVD Süd unterstützt seine Mitglieder beim Aufbau von KI-Kompetenz und stellt regelmäßig Schulungsangebote bereit.

KI Trends in der Immobilien Leadgenerierung: Formularoptimierung und die perfekte Kundenansprache

19.09.2025

10:00 – 12:00 Uhr

Online-Webinar

Fortbildungsnachweis nach MaBV: 2 Stunden

Das Webinar bietet Ihnen wertvolle Einblicke in die neuesten KI-Trends zur Immobilien Leadgenerierung. Es zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Website so gestalten, dass sie Vertrauen und Kompetenz vermittelt, mehr Leads generiert und diese erfolgreich abgeschlossen werden können.

  • Strategischer Aufbau der Leadgenerierung
  • Entscheidungsmotivatoren der User
  • Wichtige Elemente auf der Website
  • Anleitung für Webdesigner

KI‑Kongress für die Immobilienbranche: Trends und Potenziale im Bereich Künstliche Intelligenz

06.02.2025

09:00 – 13:15 Uhr

Online-Kongress

Fortbildungsnachweis nach MaBV: 2 Stunden

Die Anwendung von KI, insbesondere durch Innovationen wie ChatGPT, eröffnet zahlreiche neue Möglichkeiten und sorgt für Aufsehen in der Immobilienbranche. Der KI-Kongress richtet sich an Immobilienprofis und alle, die sich für die neuesten Entwicklungen und Zukunftstrends in diesem Bereich interessieren.

  • Texten leistungsfähiger Immobilienanzeigen und Exposés via ChatGPT & Co.
  • Passgenaue Prompts für Immobilienspezialisten: Von der Unternehmenspräsentation bis zur Kundenbetreuung
  • Virtuelles Home Staging mit KI – Die Präsentation von Immobilien auf ein neues Level heben
  • Automatisierung durch KI: Smarte Helfer für Ihr tägliches Immobiliengeschäft
  • Viele Spezialisten, viele Fragen – Ihre speziellen Fragen zu KI und Immobilien

Online‑KI‑Kongress des IVD Süd: Trends & Potenziale im Bereich Künstliche Intelligenz

07.11.2023

10:00 – 12:00 Uhr

Online-Kongress

Fortbildungsnachweis nach MaBV: 2 Stunden

ChatGPT & Co eröffnet zahlreiche neue Möglichkeiten und sorgt für Aufsehen in der Immobilienbranche. Der KI-Kongress richtet sich an Immobilienprofis und alle, die sich für die neuesten Entwicklungen und Zukunftstrends in diesem Bereich interessieren.

  • Immobilienanzeigen und Exposés via ChatGPT & Co erstellen
  • Büroprozesse automatisieren digitales Kommunikationssystem einrichten
  • Grafik und Gestaltung im Immobilienbüro mit KI-Lösungen
  • KI-Trends
  • Viele Spezialisten, viele Fragen – Ihre speziellen Fragen zu KI und Immobilien
  • Zum Abschluss der Veranstaltung haben die Teilnehmer wie gewohnt die Möglichkeit, mit eigenen Fragen an die vier Referenten heranzutreten.

FAQ Veranstaltungen IVD-Institut

Welche Veranstaltungsformate werden angeboten?
Das IVD-Institut bietet Fortbildungen in Form von Online- und Präsenzveranstaltungen an, darunter Kongresse und Webinare. Hybride Formate werden derzeit nicht angeboten.

Für wen sind die Veranstaltungen geeignet?
Die Veranstaltungen richten sich an Makler, Verwalter, Sachverständige und Bauträger.

Wo finde ich aktuelle Veranstaltungen?
Eine Übersicht aller aktuellen Veranstaltungen finden Sie auf der Website des IVD-Instituts unter dem Reiter „Fortbildung“. Dort können Sie gezielt nach Rubriken wie Makler, Verwalter, Sachverständige oder Bauträger filtern oder die Suchfunktion nutzen. Sollten Sie nicht fündig werden, wenden Sie sich gerne per E-Mail an info@ivd-institut.de oder telefonisch unter 089 / 29 08 20 20 an das IVD-Institut.

Wie funktioniert die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt online über das Buchungsformular, das direkt bei jeder Veranstaltung hinterlegt ist.

Wann wird meine Anmeldung verbindlich?
Sobald Sie die Anmeldebestätigung an die im Buchungsportal hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten haben, ist der Vertrag zustande gekommen und damit verbindlich.

Warum erfolgt die Freigabe meiner Anmeldung nicht sofort?
Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, werden Anmeldungen erst dann freigegeben, wenn feststeht, dass die Veranstaltung stattfinden kann. Diese Entscheidung erfolgt in der Regel zwei, spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin. Auch wenn die Freigabe noch aussteht, gilt Ihre Anmeldung bereits als verbindlich.

Was passiert nach der Freigabe meiner Buchung?
Sobald Ihre Buchung freigegeben wurde, erhalten Sie eine Aufforderung zur Auswahl der gewünschten Zahlungsart. Im Anschluss erhalten Sie die Rechnung per E-Mail.

Ist eine kurzfristige Anmeldung möglich?
Ja, auch kurzfristige Anmeldungen sind möglich.

Gibt es eine Begrenzung der Teilnehmerzahl?
Ja, jede Veranstaltung hat eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, kann die Veranstaltung abgesagt werden. Die maximale Teilnehmerzahl variiert: Bei Online-Veranstaltungen liegt sie je nach Thema zwischen 30 und 50 Personen, während sie bei Präsenzveranstaltungen von den Raumkapazitäten und Konditionen abhängt.

Gibt es Rabatte oder Paketpreise?
Ja, das IVD-Institut bietet für viele Veranstaltungen sogenannte Vorteilspreise an. Diese sind bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn buchbar und ermöglichen eine vergünstigte Teilnahme – bitte beachten Sie, dass diese Angebote nicht stornierbar sind.
Zusätzlich profitieren Sie bei Gruppenbuchungen: Ab der zweiten Person pro Buchung erhalten Sie 50 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr.
Paketpreise werden in der Regel nicht angeboten.

Erhalte ich als IVD-Mitglied vergünstigte Konditionen?
Ja, gelistete IVD-Mitglieder profitieren von vergünstigten Teilnahmegebühren – unabhängig vom jeweiligen IVD-Regionalverband.

Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?
Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: Rechnung, PayPal (auch ohne PayPal-Konto als Gast), Lastschrift und Kreditkarte.

Warum steht doo GmbH auf der Rechnung und nicht IVD-Institut?
Die doo GmbH übernimmt als technischer Dienstleister Online-Buchung, Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung für das IVD-Institut.

Kann ich meine Buchung stornieren?
Ja, regulär gebuchte Veranstaltungen können bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei storniert werden.
Bei einer Stornierung bis sieben Tage vorher fällt eine Stornopauschale von 50 % der Teilnahmegebühr an.
Ab dem sechsten Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Buchungen zum Vorteilspreis sind grundsätzlich nicht stornierbar.

Kann ich eine Ersatzperson schicken?
Ja, es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen, die an Ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Teilen Sie dem IVD-Institut bitte die vollständigen Kontaktdaten der Ersatzperson mit, damit das Teilnahmezertifikat entsprechend ausgestellt werden kann.

Wie muss ich stornieren?
Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail oder Post bei der IVD-Institut GmbH eingehen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum.

Was passiert, wenn eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben wird?
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen an Terminen, Veranstaltungsorten oder Referenten vorzunehmen. Im Fall einer Absage erhalten Sie umgehend und ohne Abzüge Ihre Teilnahmegebühr zurück. Die Mitteilung erfolgt in Textform an Ihre beim Veranstalter hinterlegte E-Mail-Adresse.

Welche technischen Voraussetzungen benötige ich für Online-Veranstaltungen?
Für die Teilnahme an Online-Veranstaltungen, die in der Regel über Zoom durchgeführt werden, benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät mit uneingeschränktem Zugang zum Internet sowie die erforderliche Hard- und Software. Dazu zählen eine aktuelle Browserversion und gegebenenfalls das Herunterladen zusätzlicher Programme. Die Kosten für Internet- oder Telefonverbindungen sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.

Was passiert bei technischen Problemen während der Veranstaltung?
Teilnehmer sind selbst für eine funktionierende Technik verantwortlich. Bei Ausfällen, die aus dem Verantwortungsbereich des Teilnehmers stammen – etwa durch einen fehlgeschlagenen Login oder eine instabile Verbindung –, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wenn die Mehrheit der Teilnehmenden die Veranstaltung störungsfrei verfolgen kann, wird davon ausgegangen, dass das Problem auf Seiten des Teilnehmers liegt. Technische Probleme, die dem Veranstalter zuzurechnen sind, führen zu einer vollständigen Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Wie erhalte ich die Zugangsdaten zur Online-Veranstaltung?
Die Zugangsdaten werden in der Regel zwei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail verschickt. Bitte prüfen Sie rechtzeitig Ihren Posteingang, einschließlich Spam-Ordner. Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, liegt es in Ihrer Verantwortung, sich selbstständig beim IVD-Institut zu melden.

Was kann ich tun, wenn ich Probleme beim Zugang habe?
Wenn Sie technische Schwierigkeiten oder keinen Zugang zur Veranstaltung erhalten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@ivd-institut.de oder telefonisch an 089 / 29 08 20 20. Das Team des IVD-Instituts hilft Ihnen gerne weiter.

Erhalte ich Unterlagen zur Veranstaltung?
Sofern die Referenten zustimmen, stellt das IVD-Institut digitale Teilnehmerunterlagen oder Handouts per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf diese Unterlagen besteht jedoch nicht.

Erhalte ich ein Teilnahmezertifikat?
Ja, nach erfolgreicher Teilnahme wird ein Zertifikat per E-Mail ausgestellt. Für Online-Veranstaltungen ist dies an die vollständige Registrierung mit Vor- und Nachnamen sowie die durchgehende Teilnahme über die gesamte Veranstaltungsdauer gebunden. Zusätzlich ist – außer für Teilnehmende aus Baden-Württemberg und Bayern – das Bestehen einer Lernerfolgskontrolle erforderlich. Bei Präsenzveranstaltungen muss die Anwesenheit während der gesamten Veranstaltungsdauer gewährleistet sein.

Wie läuft die Lernerfolgskontrolle ab?
Teilnehmende an Online-Veranstaltungen außerhalb von Bayern und Baden-Württemberg müssen eine Lernerfolgskontrolle absolvieren. Diese wird per E-Mail oder über einen Link zur Verfügung gestellt. Die Kontrolle gilt als bestanden, wenn mindestens 50 % der Fragen korrekt beantwortet wurden.