Datum: 25.03.2021
Uhrzeit: 9:00 - 13:15
Online-Rechtskongress für Makler, Bauträger und Immobilienverwalter – und erste Erfahrungen zum neu eingeführten sog. Bestellerprinzip
Moderation: Prof. Stephan Kippes
09:00 – 09:45 Uhr
Stresstest für die Innenprovision- und Provisionsteilung: Die neuen Provisionsregelungen in der täglichen Maklerpraxis – erste Erfahrungen und wichtige Spezialfragen
RA Markus Kilb, Kilb Rechtsanwälte | Fachanwälte, Stuttgart
09:45 – 10:15 Uhr
Die mühsam akquirierte Immobilie wirkungsvoll absichern – Schutz vor Akquisemaßnahmen von Wettbewerbern und vor vertragswidrigen Vorgehensweisen und Umgehungsstrategien von Verkäufern bzw. potentiellen Käufern
RA Nico Bergerhoff, Immobilienkanzlei Rechtsanwälte Bergerhoff & Zimmermann, Freiburg
10:15 – 10:45 Uhr
Die Beratungspflichten des Maklers gegenüber Objektanbieter und Objektnachfrager – Haftungsrisiken durch sachgerechte Beratung minimieren
RA Dr. Ulrich Grandtner-Kohler, Rechtsanwaltskanzlei, München
10:45 – 11:15 Uhr
Kurze Pause auch für den Austausch im Chat mit den Referenten
11:15 – 11:45 Uhr
Die wichtigsten mietrechtlichen Neuerungen und Entscheidungen für Vermieter seit 2019
RA Dr. Ulrich Grandtner-Kohler, Rechtsanwaltskanzlei, München
11:45 – 12:15 Uhr
Wichtige Rechtsfragen rund um das Bieterverfahren, speziell auch vor dem Hintergrund des neu eingeführten sog. Bestellerprinzip
RA Nico Bergerhoff, Immobilienkanzlei Rechtsanwälte Bergerhoff & Zimmermann, Freiburg
12:15 – 12:45 Uhr
Verjährung, Verflechtung, Verwirkung und Co. – wirksame Abwehrstrategien gegen die häufigsten Angriffe auf die Maklerprovision
RA Markus Kilb, Kilb Rechtsanwälte | Fachanwälte, Stuttgart
12:45 – 13:15 Uhr
3 Juristen viele Fragen – Feuer frei für Ihre speziellen Rechtsfragen!
RA´s Nico Bergerhoff, Dr. Ulrich Grandtner-Kohler, Markus Kilb
Veranstaltungsflyer als Download
Stunden für das IVD Immobilien-Weiterbildungssiegel: 4 Zeitstunden
Stunden für die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung: 4 Zeitstunden
Diese Veranstaltung ist im Sinne von §§34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.