Datum: 13.11.2026
Uhrzeit: 9:00 - 11:00
Mit dem Inkrafttreten der EU KI Verordnung (EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) am 1. Februar 2025 gilt erstmals eine europaweit verbindliche Pflicht zum Kompetenzerwerb für alle, die Künstliche Intelligenz beruflich einsetzen. Diese Vorgabe betrifft ausdrücklich auch Maklerbüros und Immobilienverwaltungen – unabhängig von Größe, Struktur oder Rechtsform. Unternehmen müssen künftig nachweisen können, dass ausreichende KI Kompetenz im Betrieb vorhanden ist.
Sie erfahren, was unter „ausreichender KI Kompetenz“ zu verstehen ist, wie entsprechende Nachweise geführt werden müssen und welche Sanktionen bei Verstößen drohen.
Neben der rechtlichen Einordnung erhalten Makler und Verwalter praxisnahe Handlungsempfehlungen, wie KI Tools verantwortungsvoll, effizient und rechtssicher in den Arbeitsalltag integriert werden können. Anhand zahlreicher Beispiele aus der Verwaltungspraxis und aktueller Rechtsprechung vermittelt Laura Eckert Rinallo das Thema verständlich und anwendungsorientiert.
Die Schulung bietet einen kompakten Überblick über alle neuen Pflichten und zeigt, wie Unternehmen diese organisatorisch und inhaltlich korrekt erfüllen. Gleichzeitig erwerben die Teilnehmenden die Grundlagen jener KI Kompetenz, die künftig nachweislich vorhanden sein muss – ein zentraler Baustein moderner Immobilienverwaltung und Maklerarbeit.
Webinarinhalte
Rechtliche Grundlagen der KI-Weiterbildungspflicht nach Art. 4 EU AI Act
Anwendungsbereich: Wer gilt als Betreiber oder Anwender von KI-Systemen?
Risikokategorien und Compliance-Anforderungen im Überblick
Dokumentations- und Nachweispflichten im Unternehmen
Praktische Umsetzung im Büroalltag: Schulung, Tool-Check, Datenschutz
Haftungs-, Urheber- und Reputationsrisiken im Umgang mit KI
Vermeidung typischer Fehler bei der Nutzung generativer KI
Referentin: Laura Eckert-Rinallo, Eckert-Rinallo Education
Benefit für IVD-Mitglieder: Ab der zweiten Person pro Buchung erhalten IVD-Mitglieder 50 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr.
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Informationen rund um Ihre Teilnahme
Digital über Zoom. Die Zugangsdaten erhalten Sie zwei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.
Diese Veranstaltung ist im Sinne von §34c Absatz 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV grundsätzlich relevant und wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.
Stunden für gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung / IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel:
2 Zeitstunden