Hauptthemen sind Bestellerprinzip, Erbrecht und Mietrecht.
Die IVD-Rechtskongresse sind ein fester Bestandteil im IVD-Kongress-Kalender. Die Veranstaltungen stoßen regelmäßig auf großes Interesse und sind innerhalb weniger Tage ausgebucht.
Schwerpunktmäßig beschäftigt sich der erste IVD-Kongress im neuen Jahr mit aktuellen Rechtsprechungen zu den Themen Bestellerprinzip, Erbrecht und Mietrecht. Rechtsanwalt Markus Kilb aus Stuttgart eröffnet die Veranstaltung, in dem er Voraussetzungen und Strategien aufzeigt, wie Mietverträge wirksam befristet werden können. Aus gegebenem Anlass beschäftigt sich RA Markus Kilb in einem weiteren Vortrag mit dem geplanten Bestellerprinzip und erläutert diesbezüglich zukünftige zentrale Fragen der Provisionssicherung.
Rechtsanwalt Nico Bergerhoff von der Immobilienkanzlei Rechtsanwälte Bergerhoff & Zimmermann in Freiburg ist ebenfalls mit mehreren Beiträgen vertreten. Unter anderem geht es um die professionelle Ausgestaltung von Nießbrauch und Erbbaurechten. Außerdem zeigt RA Nico Bergerhoff Strategien auf, wie sich Immobilienunternehmen rechtlich gegen negative Bewertungen/Kommentare im Netz zur Wehr setzen können, sowohl gegenüber dem Urheber solcher Bewertungen als auch gegenüber Google und sonstigen Portalen.
Rechtsanwalt Erich A. Helm schließt den Rechtskongress in Ulm mit einem Crash-Kurs ab und geht hierbei sowohl auf die Zusammenarbeit mit Testamentsvollstreckern als auch auf die Testamentsvollstreckung als zusätzliches Geschäftsfeld für Immobilienunternehmen ein.
Das detaillierte Tagungsprogramm ist unter ivd-sued.net abrufbar. Für Fragen oder Anmeldungen steht das IVD-Institut unter 089/29 08 20 20 gerne zur Verfügung.