Beim ersten großen IVD-Online-Kongress im neuen Jahr berichten die erfahrenen Rechtsexperten über erste Erfahrungen sowie Herausforderungen im Zuge des neuen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes WEMoG.
Eröffnet wird die Veranstaltung von Rechtsanwalt Nico Bergerhoff von der Immobilienkanzlei Rechtsanwälte Bergerhoff & Zimmermann in Freiburg, der die Zuhörer in seinem ersten Vortrag darüber informiert, welche wichtigen Erleichterungen bei Eigentümerversammlungen und speziell auch bei Beschlussfassung gem. dem neuen WEMoG zu erwarten sind. Im weiteren Tagesverlauf erörtert RA Bergerhoff die neue Möglichkeit, Verwalterverträge trotz langer Laufzeit jederzeit kündigen zu können und geht auf aktuelle Fragestellungen zum Wohneigentumsrecht ein.
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grandtner-Kohler aus München klärt darüber auf, wie sich das neue WEMoG mit bisherigen Vereinbarungen und Beschlüssen rechtssicher vereinbaren lässt. Zudem werden den Kongressteilnehmern aktuelle Rechtsfragen bzgl. der Verwaltertätigkeit in Zeiten des Corona-Lockdowns beantwortet.
Im letzten Beitrag des Tages erläutert Rechtsanwalt Kai Recklies von Recklies Rechtsanwälte in Karlsruhe neue Beschlusskompetenzen, speziell zu Instandhaltung und Instandsetzung.
Wie gewohnt bekommen die Teilnehmer unter dem Motto „Feuer frei für Ihre speziellen Verwalterfragen“ die Möglichkeit, im Anschluss an die spannende Vortragsreihe mit ihren Fragestellungen an die drei Rechtsexperten heranzutreten.
Im Rahmen des IVD-Partnerkonzepts unterstützen die Wirth Assekuranzmakler GmbH & Co. KG aus Putzbrunn sowie die Bosnjak GmbH AXA Verssicherungsagentur aus Stuttgart den IVD Süd beim Online-Verwalterkongress.
Das detaillierte Tagungsprogramm ist unter www.ivd-sued.net abrufbar. Für Fragen oder Anmeldungen steht das IVD-Institut unter 089/29 08 20 20 gerne zur Verfügung.