PN 08 – Ausgebuchter IVD-Rechtskongress für Makler, Bauträger und Immobilienverwalter in Ulm findet großen Anklang

Besucher erhielten interessante Einblicke in die Themen Bestellerprinzip, Erbrecht und Mietrecht.

Der am 21.01.2020 in Ulm stattgefundene IVD-Rechtskongress für Makler, Bauträger und Immobilienverwalter wurde von Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Instituts, moderiert und bot seinen Zuhörern erneut eine breite Mischung aktueller Rechtsthemen, die von spezialisierten Fachanwälten vorgetragen wurden.

Eröffnet wurde der erste IVD-Rechtskongress 2020 von Rechtsanwalt Markus Kilb aus Stuttgart. In seinem ersten Vortrag zeigte dieser rechtliche Voraussetzungen und Strategien auf, wie Mietverträge wirksam befristet werden können. Aus gegebenem Anlass beschäftigte sich RA Markus Kilb in einem weiteren Beitrag mit dem geplanten Bestellerprinzip und erläuterte diesbezüglich zukünftige zentrale Fragen der Provisionssicherung. Insbesondere ging er in seinen Ausführungen auch auf die unterschiedlichen Positionen der einzelnen Parteien im Bundestag zu diesem sensiblen Thema ein.

Rechtsanwalt Nico Bergerhoff von der Immobilienkanzlei Rechtsanwälte Bergerhoff & Zimmermann stand ebenfalls mit mehreren Beiträgen am Rednerpult. Unter anderem ging es um die professionelle Ausgestaltung von Nießbrauch und Erbbaurechten. Außerdem zeigte RA Nico Bergerhoff Strategien auf, wie sich Immobilienunternehmen rechtlich gegen negative Bewertungen/Kommentare im Netz zur Wehr setzen können, sowohl gegenüber dem Urheber solcher Bewertungen als auch gegenüber Google und sonstigen Portalen. „Aus Gesichtspunkten des Marketings sollten diese auf jeden Fall nicht unbeachtet bleiben,“ so RA Nico Bergerhoff. „Selbst wer aktiv keine Homepage pflegt, ist bei Google oder bei Google Maps entsprechenden Bewertungen ausgesetzt.“

Rechtsanwalt Erich A. Helm rundete den Rechtskongress im Leonardo Royal Hotel Ulm mit einem Crash-Kurs ab und ging hierbei sowohl auf die Zusammenarbeit mit Testamentsvollstreckern als auch auf die Testamentsvollstreckung als zusätzliches Geschäftsfeld für Immobilienunternehmen ein. Seinen Vortrag untermauerte er mit praxisnahen Fallbeispielen und Tipps.

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