Online-Kongress zum Thema Versteigerung von Immobilien fand am 10.05.2022 statt. Erfahrene Referenten gaben hierbei Empfehlungen ab, wie Immobilien-Dienstleister ihre Kunden bei Versteigerungen beratend unterstützen können.
In seinem Eröffnungsbeitrag erörterte Rechtsanwalt Erich A. Helm aus München die Thematik um die Kündigung von Miet- und Pachtvertragen nach dem Erwerb in der Versteigerung. „Manche Eigentümer, für deren Immobilie die Zwangsversteigerung droht, sind nicht nur in der Verzögerung des Versteigerungsverfahrens außerordentlich erfindungsreich, sondern auch in der Mietvertragsgestaltung – mit in der Regel nahen Angehörigen -, um Kaufinteressenten abzuschrecken oder zu benachteiligen“, berichtete Erich A. Helm aus der eigenen Praxis. Im weiteren Tagungsverlauf gab der erfahrene Jurist einen rechtlichen Überblick über drei effektive Formen der Zwangsvollstreckung einer Immobilie – dies sind im Einzelnen die Zwangshypothek, die Zwangsverwaltung sowie die Zwangsversteigerung.
Rechtsanwalt Markus Groll aus München hielt eine kritische Analyse des privaten und des rechtlichen Bieterverfahrens für die Zuhörer bereit und zeigte auf, inwieweit sich diese beiden Verfahren unterscheiden.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer Hugo Sprenker von der Sprenker Immobilienauktionen GmbH aus Freiburg erklärte, wie Marktforschungs- und Einwertungs-Strategien im Vorfeld sowohl von freiwilligen Versteigerungen als auch von Zwangsversteigerungen zur Erarbeitung einer erfolgreichen Biet-Strategie herangezogen werden können.
Rechtsanwalt Markus Kilb aus Stuttgart beschäftigte sich in einem letzten Vortrag mit der Maklerprovision Versteigerungsverfahren sowie speziell auch bei Teilungsversteigerungen. In diesem Zusammenhang ging der Rechtsexperte auch der Frage nach, wer die Kosten im Falle einer gescheiterten Zwangsversteigerung trägt.
Die gelungene Veranstaltung wurde wie gewohnt mit einer Fragerunde abgeschlossen, in der die Zuhörer mit eigenen Themen an die Referenten herantreten konnten.