PN 46 – Online-Bauträger- und Immobilienvertriebskongress des IVD Süd überzeugt Fachpublikum

Am 24.05.2022 standen im Rahmen eines Online-Kongresses des IVD Süd zentrale Bauträger- und Immobilienvertriebsthemen auf der Agenda. Erfahrene Referenten gaben den Teilnehmern Tipps und Handlungsempfehlungen u.a. hinsichtlich wichtiger Akquise- und Rechtsfragen.

Eröffnet wurde die Veranstaltung von Prof. Stephan Kippes, Professor für Immobilienmarketing und Maklerwesen an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen sowie Leiter des IVD-Instituts. In seinem ersten Beitrag gab der Fachmann den Zuhörern einen einführenden Überblick über die zentralen Trends am deutschen Wohnimmobilienmarkt. Im weiteren Tagungsverlauf erklärte Prof. Kippes, wie beim Immobilienverkauf die Baustelle und die zu vermarktenden Immobilien zugkräftig präsentiert werden können.

Michael Bröskamp, Leiter des Bereichs Privatimmobilien bei der Tolle Gruppe in Berlin, widmete sich dem Vertrieb mittels Bieterverfahren. „Die Vorteile eines Bieterverfahrens liegen u.a. in einem klar strukturierten Prozess mit festem Zeitfenster, einer marktgerechten Preisfindung, verschlankten Arbeitsabläufen beim Makler sowie einer einseitigen Mandatierung,“ erklärte der Immobilienprofi.

Von Beny Ruhstaller von der acasa Immobilien-Marketing GmbH bekamen die Kongress-Teilnehmer einen kurzen aber umfassenden Einblick in die Schweizer Immobilien-Kultur. Anhand praxisnaher Fallbeispiele erklärte der Fachmann, wie die Akquisition von Vertriebsaufträgen gelingt. „Erst mit den Erkenntnissen einer fundierten Standort- und Marktanalyse kann die Nutzungskonzeption formuliert und anschließend das Immobilien-Produkt definiert werden,“ so Beny Ruhstaller.

Im Juni 2021 trat das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft. Rechtsanwalt Stefan Schneider von MOSLER+PARTNER RECHTSNWÄLTE in München fasste die neue Gesetzgebung umfassend zusammen und erklärte, worauf in der Praxis unbedingt zu achten ist. In einem abschließenden Vortrag gab RA Stefan Schneider den Zuhörern Aktuelles zum Bauträgerrecht an die Hand, so u.a. zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums sowie zur Verjährung der Zahlungsansprüche des Bauträgers.

Im Anschluss an eine wissenswerte Vortragsreihe hatten die Kongress-Teilnehmer wie gewohnt die Möglichkeit, mit eigenen Fragen an die vier Referenten heranzutreten.

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