PN 48 – IVD-Online-Sachverständigen-Kongress erfreut sich großer Resonanz

Am 15.06.2021 richtete der IVD Süd seinen Online-Sachverständigen-Kongress aus. Das stark praxisorientierte Event hielt wertvolle Handlungstipps für Immobilienprofis, die in ihrer täglichen Arbeit Immobilien einwerten, bereit.

Mit einem „Werkstattbericht“ zur ImmoWertV 2021 eröffnete Christian Gorber, Vorstandsmitglied des IVD Süd e.V. und Sachverständiger aus Überlingen, das Online-Event. Nach einer Kurzdarstellung über die Entwicklung der Wertermittlungsvorschriften in Deutschland über die vergangenen Jahre, gab der erfahrene Sachverständige den Zuhörern einen umfassenden Einblick in den aktuellen Sachstand.

Michael Post vom Sachverständigenbüro Dröge Gebele Zehnter aus München analysierte Bewertungsfragestellungen, die sich bei der Abgrenzung des baurechtlichen Innenbereichs zum Außenbereich ergeben und gab den Zuhörern anhand anschaulicher Praxisbeispiele wertvolle Handlungsempfehlungen an die Hand.

Der spannenden Frage, welche Besonderheiten und Fallstricke bei der Bewertung eines Brandhauses im Außenbereich aufkommen können, ging Florian Schreck von Schreck Immobilien aus Augsburg sowie Vorstandsmitglied des IVD Süd e.V. nach. „Bei Ermittlung des Liquidationswertes werden häufig die enormen Abbruch- und Freilegungskosten des Brandhauses / der Brandruine deutlich ins Gewicht fallen,“ so der Fachmann.

Prof. Stephan Kippes, Professor für Immobilienmarketing und Maklerwesen an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen sowie Leiter des IVD-Instituts, begutachtete kritisch das neue Portal Scoperty. „Aufgrund der z.T. sehr unvollständigen Angaben entstehen oft komplett falsche Schätzwerte,“ erklärte der Immobilienexperte, der bei Scoperty bei Weitem noch keine Marktreife sieht.

Eine durchaus knifflige Bewertungsaufgabe hielt Dirk Schemmer, Sachverständiger aus Freiburg sowie Mitglied des IVD-Süd-Vorstands, in seinem Vortrag „Forsthaus im Silberwald oder ein Wohnhaus mit Ökonomie im Außenbereich“ bereit. Eine große Herausforderung beim Bewertungsbeispiel stellten u.a. der fehlende Bodenrichtwert sowie nicht vorhandene Vergleichspreise /-daten dar.

Im letzten Vortrag des Kongresses widmete sich Stephan Zehnter vom Sachverständigenbüro Dröge Gebele Zehnter aus München anhand eines sehr konkreten Fallbeispiels dem „Gnadenparagraphen“ § 35 Abs. II BauGB. Hierbei erörterte der Experte den Einfluss des Zeitpunktes und der Kompensationsmaßnahmen auf den Wert einer Baugenehmigung.

Im Anschluss an die aufschlussreiche Vortragsreihe entwickelte sich unter dem Motto „Feuer frei für Ihre speziellen Bewertungs- und Immobilienmarkt-Themen“ wie gewohnt ein reger Austausch zwischen den Kongress-Teilnehmern und den anwesenden Referenten.

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