PN 15 – Online-Verwalterkongress des IVD Süd findet großen Anklang

Am 17.02.2022 richtete der IVD Süd seinen Online-Verwalterkongress aus. Die Veranstaltungen gab den Zuhörern unter anderem wichtige Handlungsempfehlungen zum neuen WEG sowie zur kürzlich beschlossenen Verwalterzertifizierung an die Hand.

Mit der beschlossenen Verwalterzertifizierung, die ab dem 01.12.2022 greifen soll, darf sich gem. § 26a WEG nur derjenige als zertifizierter Verwalter bezeichnen, der vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Einen kurzen aber umfassenden Überblick zur neuen Verwalterzertifizierung gab Prof. Stephan Kippes, Professor für Immobilienmarketing und Maklerwesen an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen sowie Leiter des IVD-Instituts, in seinem Eröffnungsvortrag. „Nach Inkrafttreten der neuen Reform wird es für nicht zertifizierte Verwalter ein Vabanquespiel, sich bestellen zu lassen. Positionieren Sie sich dahingehend frühzeitig“, riet der Fachmann eindringlich.

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grandtner-Kohler aus München präsentierte in seinem ersten Beitrag die wichtigsten Gerichtsentscheidungen zum Mietrecht aus den vergangenen zwölf Monaten. Im weiteren Tagungsverlauf stand die WEG-Versammlung in Zeiten der Corona-Pandemie im Fokus der Betrachtung. Hierzu beantwortete RA Grandtner-Kohler die elementarsten Rechtsfragen unter anderem in Bezug auf virtuelle Versammlungen als Alternative zur Präsenzveranstaltung.

Neben der beschlossenen Verwalterzertifizierung werfen derzeit auch die neuen Normen des WEMoG zahlreiche Fragen auf. Dr. Olaf Riecke, weiland Richter am AG Hamburg-Blankenese, hielt umfassende Beschlussempfehlungen zu den neuen Bestimmungen bereit. Des Weiteren ging der Rechtsexperte auf die derzeitige Rechtslage im WEG in Bezug auf einfache und privilegierte bauliche Veränderungen ein.

Rechtsanwalt Nico Bergerhoff aus Freiburg gab den anwesenden Verwaltern einen umfassenden Erfahrungsbericht zum neuen WEG an die Hand. Die im Dezember 2020 in Kraft getretene WEG-Reform erlaubt es, dass Verwalter jederzeit und grundlos von ihrem Amt durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss abberufen werden können. In einem zweiten Beitrag präsentierte der erfahrene Jurist die wichtigsten Gerichtsentscheidungen des WEG-Rechts der letzten zwölf Monate vor.

Zum Abschluss einer gelungenen Veranstaltung konnten die Kongress-Teilnehmer wie gewohnt eigene Fragen an die anwesenden Referenten stellen.

Der IVD Süd bedankt sich bei der Wirth Assekuranzmakler GmbH & Co.KG für die Unterstützung bei der Durchführung seines Online-Verwalterkongresses.

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