Am 15.02.2022 richtete der IVD Süd seinen ersten großen Online-Rechtskongress 2022 aus. Die wie gewohnt sehr gut besuchte Veranstaltung wurde von Prof. Stephan Kippes, Professor für Immobilienmarketing und Maklerwesen an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen sowie Leiter des IVD-Instituts, moderiert und hielt wichtige Gerichtsurteile sowie wertvolle Handlungsempfehlungen für Makler, Bauträger und Immobilienverwalter bereit.
Im ersten Beitrag des Tages erläuterte Rechtsanwalt Markus Kilb aus Stuttgart, wie eine Reservierungsgebühr regelkonform vereinbart werden kann, wo ihre Obergrenze liegt und unter welchen Umständen es notwendig ist, eine Reservierungsvereinbarung notariell zu beurkunden. In seinem zweiten Beitrag beschäftigte sich RA Kilb mit einem Problemklassiker: „Illegale Veränderungen bei Immobilien und Schwarzbauten werfen schnell die Frage auf, ob und wie überhaupt noch etwas geheilt werden kann und wann ein Abriss droht“, so der Rechtsexperte.
Katharina Rombach von der IHK für München und Oberbayern gab einen Erfahrungsbericht zur seit 2018 geltenden Weiterbildungspflicht für Verwalter und Makler. Die Zuhörer erfuhren, worauf es bei einer Prüfung durch die Kontrollbehörde ankommt und wie eine solche abläuft. „Nehmen Sie Ihre Weiterbildungsverpflichtung unter allen Umständen ernst und dokumentieren Sie die erbrachten Stunden“, riet die Fachfrau eindringlich.
Sich mit besonderen Fachkenntnissen von Mitstreitern abzuheben ist für Makler elementar, kann aber Haftungsfallen bedingen. Rechtsanwalt Nico Bergerhoff aus Freiburg erläuterte in seinem ersten Vortrag, wo solche Fallen lauern und wie diesen entgegengetreten werden kann. Im weiteren Tagungsverlauf beantwortete der erfahrene Jurist Rechtsfragen rund um die Kaltakquise und gab zu bedenken: „Wenn Sie unaufgefordert potentielle Kunden ansprechen, müssen Sie genaustens die Rechtsgrundlagen des UWG sowie der DSGVO kennen und auch beachten.“
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grandtner-Kohler präsentierte den Kongress-Teilnehmern im letzten Vortrag des Tages die wichtigsten Mietrechtsurteile der vergangenen zwölf Monate. Hierbei standen die Themenfelder Betriebskosten, Beschaffenheitsangaben/Mängel, Kündigung/Rückstände, Nebenleistungen des Vermieters sowie Mieterhöhung im Fokus der Betrachtung.
Unter dem Motto „Feuer frei für Ihre speziellen Fragen!“ bekamen die Zuhörer abschließend nochmals die Möglichkeit, an die vier Rechtsexperten herantreten.
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