Im Rahmen seines beliebten Rechtskongress richtete sich der IVD Süd am 28.09.2022 in Bezug auf wichtige Rechtsfragen an Makler, Bauträger und Immobilienverwalter. Erfahrene Juristen informierten die Teilnehmer über aktuelle Rechtsurteile und gaben wertvolle Handlungsempfehlungen.
In ihrem Eröffnungsbeitrag analysierte Viktoria Apitzsch von der IHK München und Oberbayern die derzeit schlimmsten Online-Abmahnfallen und stellte Vermeidungsstrategien vor, u.a. mit Bezug zur Angabe von Zertifikaten und Urkunden, zu Provisionsangaben sowie zu unwahren bzw. negativen Kundenbewertungen im Internet. Die Expertin für gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht riet: „Bewahren Sie im Falle einer Abmahnung auf jeden Fall Ruhe und prüfen Sie, ob diese berechtigt ist oder ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt. Ein unberechtigter Massenversand von Abmahnungen wegen etwaiger Formverstöße ist durchaus gang und gäbe – ob es sich um einen solchen „bekannten“ Abmahnenden handelt, beantwortet ihnen gerne die IHK.“
Rechtsanwalt Markus Kilb aus Stuttgart wartete mit zwei Beiträgen auf. Der erfahrene Rechtsexperte erarbeitete zum einen Strategien für den Fall, dass bei einem qualifizierten Makleraufträge das „qualifiziert“ platzt und gab Tipps, wie die Gefahr eines Scheiterns vorab reduziert werden kann. Des Weiteren präsentierte RA Markus Kilb anschaulich die wichtigsten Maklerrechtsurteile des letzten Jahres.
Der Frage, wann die Mehrerlösklausel zulässig ist und ob diese trotz Provisionsteilungsgrundsatz möglich ist, widmete sich Rechtsanwalt Nico Bergerhoff aus Freiburg. „Um dem Vorwurf der Sittenwidrigkeit entgegenzuwirken, könnte man bei Verwendung einer solchen Klausel eine maximale Höhe der Provision vereinbaren. Dem Auftraggeber wird so vorab gezeigt, mit welchen maximalen Kosten zu rechnen ist; eine Verschleierung kann nicht vorgeworfen werden“, erklärte der Jurist.
Im letzten Beitrag des Tages analysierte Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grandtner-Kohler aus München welche Gestaltungsspielräume es nach der Verschärfung der Mietpreisbremse noch gibt.
Unter dem Motto „Feuer frei für Ihre speziellen Rechtsfragen“ entwickelte sich zum Abschluss einer rundum gelungenen Veranstaltung ein ergiebiger Austausch zwischen den Zuhörenden sowie den vier Referenten.