Immobilienmakler treten bei der Versteigerung von Immobilien als Berater bzw. Vermittler von Erwerbern, Gläubigern und Eigentümern auf. Um Versteigerungen gänzlich zu vermeiden, kümmern sie sich ggfs. um einen freihändigen Verkauf. Wie sich die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen darstellen und welche Strategien in diesem Geschäftsbereich erarbeitet werden können, wurde im Rahmen der Veranstaltung erarbeitet.
Rechtsanwalt Erich A. Helm aus München ging in seinem Eröffnungsbeitrag auf die rechtlichen Fragen bei der Kündigung von Miet- und Pachtverträgen nach dem Erwerb in der Zwangsversteigerung ein. Zudem verschaffte der Rechtsexperte den Zuhörern einen rechtlichen Überblick über die effektivsten Formen der Zwangsvollstreckung in eine Immobilie – diese sind Zwangshypotheken, Zwangsverwaltungen und Zwangsversteigerungen.
Eine kritische Analyse des privaten und rechtlichen Bieterverfahrens sowie die wesentliche Unterscheidung der beiden Verfahren hielt Rechtsanwalt Markus Groll aus München für die Teilnehmer bereit.
Michael Bröskamp, Leiter des Bereichs Privatimmobilien bei der Tolle Gruppe in Berlin, wiess eindringlich darauf hin, dass eine umfassende Marktanalyse im Vorfeld von freiwilligen Versteigerungen und Zwangsversteigerungen eine unerlässliche Basis für eine erfolgreiche Bieterstrategie bildet.
In einem letzten Vortrag beschäftigte sich Rechtsanwalt Markus Kilb aus Stuttgart mit der Maklerprovision bei Zwangsversteigerungsverfahren, speziell auch bei Teilungsversteigerungen. In diesem Zusammenhang ging der Fachmann auch explizit auf die Frage ein, wer die Kosten bei gescheiterten Zwangsversteigerungen trägt.
Zum Abschluss einer rundum gelungenen Veranstaltung hatten die Zuhörer die Möglichkeit, ihre Fragen an die vier Spezialisten zu stellen.
2023 – PN 47 – Online-Kongress Versteigerung von Immobilien 04.05.23