PN 50 – IVD Süd veranstaltet am 24.06.2021 seinen Online-Rechtskongress

Der beliebte IVD-Online-Rechtskongress richtet sich an Makler, Bauträger und Immobilienverwalter. Erfahrene Rechtsexperten berichten über erste Erfahrungen mit dem neu eingeführten sog. Bestellerprinzip und geben den Zuhörern wertvolle Praxistipps an die Hand.

Das Ende 2020 bundesweit in Kraft getretene sog. Bestellerprinzip wirft weiterhin zahlreiche Fragen hinsichtlich der Umsetzung auf. Rechtsanwalt Markus Kilb aus Stuttgart führt die Kongress-Teilnehmer mit einem Erfahrungsbericht zum neuen Gesetz in die Veranstaltung ein und zeigt hierbei umfassende Lösungsansätze auf.

Mit den zentralen Rechtsfragen rund um die Beauftragung und Bezahlung des Notars, speziell auch rund um die Notarkosten bei geplatzten Verbriefungen, befasst sich RA Nico Bergerhoff aus Freiburg. Zudem stellt sich der erfahrene Jurist der Frage, wann der Zahlungsnachweis des Verkäufers gemäß dem sog. Bestellerprinzip nötig ist und wie dieser gesetzeskonform erbracht werden kann.

RA Dr. Ulrich Grandtner-Kohler aus München erörtert die Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung zu „fiktiven Instandhaltungskosten“ im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen bei Mietwohnungen. Zudem erörtert der Rechtsexperte zentrale juristische Fragen rund um Erbbaurechte.

Den Schlusspunkt der wissenswerten Vortragsreihe setzt wiederum RA Markus Kilb, der den Zuhörern in Bezug auf die Widerrufsbelehrung Strategien aufzeigt, die verhindern sollen, dass der mühsam erarbeitete Provisionsanspruch nach erfolgreicher Vermittlung noch auf den letzten Metern entgleist.

Zum Abschluss der Online-Tagung sind die Zuhörer gefragt. Unter dem Motto „Feuer frei für Ihre speziellen Rechtsfragen“ kann mit eigenen Fragen an die drei anwesenden Juristen herangetreten werden.

Das detaillierte Tagungsprogramm ist unter www.ivd-sued.net abrufbar. Für Fragen oder Anmeldungen steht das IVD-Institut unter 089/29 08 20 20 gerne zur Verfügung.

Hier erhalten Sie die PN als PDF-Datei