Zum nunmehr zweiten Mal richtete der IVD Süd am 29.06.2023 seinen Online-Immobiliensteuerrechts-Kongress aus. Spezialisierte Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gaben den Teilnehmenden hierbei wertvolle Handlungsempfehlungen, um den komplexen Anforderungen rund um das Immobiliensteuerrecht gewachsen zu sein.
Die reformierte Grundsteuer brachte erhebliche Änderungen für Immobilieneigentümer mit sich. Hans-Joachim Beck, Leiter der Abteilung Steuern beim IVD-Bundesverband, hielt in seinem Eröffnungsvortrag einen ersten Erfahrungsbericht hierzu bereit. Im weiteren Tagungsverlauf ging der IVD-Steuerexperte der Frage nach, welche Umsatzsteuer-/Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken zum Tragen kommt.
Wie sich der Kaufpreis von Gebäude sowie Grund und Boden unter Beachtung der neueren Rechtsprechung des BFH aufteilt, erörterte Rechtsanwalt Erich A. Helm aus München. Zudem beantwortete der Fachmann Fragen bzgl. der AfA von Gebäuden nach der tatsächlichen Nutzungsdauer hinsichtlich des BFH-Urteils vom 28.07.2021 und dem BMF-Schreiben vom 22.02.2023.
Der erfahrene Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Alexander Knagge beschäftigte sich mit den Grundlagen der Unternehmensbewertung sowie den zentralen Besonderheiten bei Immobilienunternehmen.
Michael Kapitza, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vom IVD Nord e.V., gab den Teilnehmern Tipps, wie man sich im Falle einer Vor-Ort-Prüfung durch das Finanzamt – ob angemeldet oder nicht – richtig verhält.
Zum Abschluss einer rundum gelungenen Veranstaltung hatten die Zuhörer wie gewohnt die Möglichkeit, mit eigenen Fragen zum Immobiliensteuerrecht an die vier Spezialisten heranzutreten.
2023 – PN 61 – Online-Immobiliensteuerrechtskongress 29.06.2023