PN 94 – Unwissenheit schützt nicht vor Schaden: Kenntnis vom Sachmangel kann auch nach Beurkundungstermin noch schädlich sein!
BGH, Urteil vom 06.05.2022 – V ZR 282/20 Leitsatz: Wird der Käufer bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages durch einen vollmachtlosen Vertreter vertreten, kommt es für seine Kenntnis vom Mangel i.S.v. § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Zeitpunkt der Abgabe der Genehmigungserklärung an; solange er die Genehmigungserklärung nicht in den Verkehr gebracht hat, muss … Weiterlesen …