PN 104 – Gelungener Online-Verwalterkongress des IVD Süd fand am 11.10.2022 statt

Mit seinem Verwalterkongress, der wie gewohnt großen Anklang fand, richtete sich der IVD Süd an alle Immobilienverwalter bzw. Wohnungseigentumsverwaltungen. Im Fokus der Online-Veranstaltung standen die Verwalterzertifizierung, das Gesetz zur Reform des Mietspiegels, das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) sowie weitere aktuelle Rechtsprechungen und Verordnungen.

Die Online-Veranstaltung wurde von Rechtsanwalt Nico Bergerhoff aus Freiburg, der mit insgesamt zwei Vorträgen zu aktuellen Fragen des Mietrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts vertreten war, eröffnet. Der erfahrene Jurist gab den Zuhörern einen umfassenden Überblick über das Gesetz zur Reform des Mietspiegels, Verwalterpflichten und -rechten nach der neuen HeizkostenVO, die Umlage der TV-Kosten in der Betriebskostenabrechnung sowie aktuelle Rechtsprechungen des BGH und der Instanzgerichte zum Wohn- und Gewerberaummietrecht.

Die Vorschrift zum zertifizierten Verwalter soll nun ein Jahr später als geplant, also ab 1. Dezember 2023, in Kraft treten. Trotz dieser Verschiebung bleibt die Verwalterzertifizierung das vorherrschende Thema in der Immobilienverwaltung. Prof. Stephan Kippes, Professor für Immobilienmarketing und Maklerwesen an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen sowie Leiter des IVD-Instituts, hielt wertvolle Tipps und Tricks zur Vorbereitung auf die Zertifizierungs-Prüfung bereit. Der Immobilienexperte gab zu bedenken: „Auch wenn die Zertifizierung um ein Jahr verschoben wird, ist es ratsam vorab die Prüfung abzulegen. Als zertifizierter Verwalter können Sie sich in diesem Jahr gegenüber Konkurrenten ohne Zertifizierung deutlich abheben.“

Wolfgang Fauser vom TÜV SÜD Stuttgart widmete sich in seinem Vortrag dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und erörterte technische und bauordnungsrechtliche Aspekte zur Elektromobilität bei Tiefgaragen-Stellplätzen. „Seit seiner Zustimmung im Bundesrat gilt das GEIG seit Frühjahr 2021 ohne Übergangsfrist. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern für Bauherren bzw. Eigentümer geahndet werden, aber auch für Immobilienverwalter bringt das GEIG zahlreiche neue Herausforderungen mit sich“, erklärte Wolfgang Fauser.

Einen umfassenden Bericht über die Arbeit des Verwalterfachausschusses, speziell im Hinblick auf die Verwalterzertifizierung sowie die DIN SPEC 91462, hielt Martin Zebisch von der ZEBISCH IMMOBILIEN GmbH & Co. KG in Böblingen, der zugleich als Vorsitzender des Fachausschuss Immobilienverwalter Gruppe Stuttgart agiert, für die Zuhörer bereit.

Im Anschluss an eine rundum gelungene Veranstaltung hatten die Zuhörer die Möglichkeit, mit eigenen Fragen an die Referenten heranzutreten.

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