PN 97 – Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV!
BGH, Beschl. v. 17.06.2020 – VII ZR 239/18 Zum Sachverhalt: Die Kläger erwarben eine Eigentumswohnung vom Bauträger. Im Erwerbervertrag war vereinbart: „Die Abnahme des Sondereigentums erfolgt durch den Käufer, die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV Rheinland-Pfalz. Der TÜV wird vom Käufer unwiderruflich bevollmächtigt, das Gemeinschaftseigentum für ihn abzunehmen.“ Aus den Gründen: Das OLG Frankfurt … Weiterlesen …