PN 25 – Undichtes Terrassendach als Mangel

Aktuelles Urteil des BGH zur Mängelhaftung beim Immobilienkauf. Zu BGH-Urteil vom 27.10.2023, Az: V ZR 43/23 Leitsatz: Wird ein Hausgrundstück mit überdachter Terrasse verkauft und tritt durch das Terrassendach wiederholt Regenwasser ein, ist dies regelmäßig nicht nur ein bloßes Symptom für einen Sachmangel; vielmehr begründet bereits die Undichtigkeit des Terrassendaches selbst den Sachmangel. Klärt der … Weiterlesen …