PN 89 – BGH zu Nutzungsänderung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (Lagerraum in Wohnraum)
BGH, Urteil vom 16.07.2021 – V ZR 284/19 Amtlicher Leitsatz: Verlangt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einer vor dem 01.12.020 anhängigen Klage von einem Wohnungseigentümer Unterlassung einer gegen die Gemeinschaftsordnung verstoßenden Nutzung (hier: Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken), kommt es nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 01.12.2020 für die Prozessführungsbefugnis des Verbandes nicht mehr darauf an, … Weiterlesen …