PN 105 – Wohnen im Teileigentum: Im begründeten Einzelfall zulässig! (BGH, Urt. v. 16.07.2021 – V ZR 284/19)

Zum Sachverhalt: Eine 1973 gegründete Wohnungseigentumsanlage gliedert sich in zwei auf einem Grundstück errichtete Gebäude. Haus 1 besteht aus 8 Wohnungen; Haus 2 aus einer fensterlosen Scheune, welches in der Teilungserklärung als Teileigentum „Lagerraum“ bestimmt ist. Das Sondereigentum der Scheune steht im Eigentum des beklagten Eigentümers. In der Gemeinschaftsordnung ist vereinbart, dass der Beklagte die … Weiterlesen …

PN 89 – BGH zu Nutzungsänderung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (Lagerraum in Wohnraum)

BGH, Urteil vom 16.07.2021 – V ZR 284/19 Amtlicher Leitsatz: Verlangt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einer vor dem 01.12.020 anhängigen Klage von einem Wohnungseigentümer Unterlassung einer gegen die Gemeinschaftsordnung verstoßenden Nutzung (hier: Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken), kommt es nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 01.12.2020 für die Prozessführungsbefugnis des Verbandes nicht mehr darauf an, … Weiterlesen …