PN 10 – Vermieter muss Auskunft über die Höhe der Vormiete durch Vorlage von Belegen beweisen
LG Berlin, Urt. v. 26.06.2019 – 65 S 55/19. Zum Sachverhalt: Das Landgericht Berlin hatte über die Klage eines Wohnraummieters zu entscheiden, der aufgrund Mietvertrags vom 15.12.2017 eine Miete bezahlte, die nach dem Berliner Mietspiegel um 61 % über der nach den Regeln der Mietpreisbremse höchstzulässigen Miete lag. Zur Vorbereitung seiner Klage auf Rückzahlung überzahlter … Weiterlesen …