PN 08 – IVD Süd richtet seinen ersten Rechtskongress im neuen Jahr 2023 aus

Am 14.02.2023 findet der beliebte Rechtskongress des IVD Süd für Makler, Bauträger und Immobilienverwalter im Leonardo Royal Hotel in Ulm statt. Erfahrene Rechtsexperten halten hierbei aktuelle Rechtsprechungen sowie wertvolle Handlungsempfehlungen für die Zuhörer bereit – u.a. auch angesichts eines sich verändernden Marktumfeldes mit wachsenden Zinsen, einer anhaltend hohen Inflation, sowie einem rückläufigen Kaufpreisniveau.

Rechtsanwalt Markus Kilb eröffnet die Veranstaltung mit einem Beitrag zu Indexmieten/Wertsicherungsklauseln. Der erfahrene Jurist aus Stuttgart erörtert dabei die Rechtsfragen rund um diese Form der Mietanpassung, die sich an den Lebenshaltungskosten orientiert und gerade in Zeiten einer stark gestiegenen Inflation zahlreiche Fragen aufwirft.

In seinem zweiten Vortrag befasst sich RA Kilb mit dem Thema Provisionssicherung und stellt die Frage, ob die Provision bei bereits akquirierten Objekten, deren Preise deutlich sinken, gefährdet ist bzw. wie Immobilienunternehmen sich in diesem Fall absichern können.

Mit dem Entwurf zum Jahressteuergesetz könnten deutliche Erhöhungen der Erbschafts- und Schenkungssteuer einhergehen. Rechtsanwalt Erich A. Helm aus München bringt die Anwesenden in seinem ersten Vortrag zum Erbschaftssteuerrecht auf den aktuellen Stand und blickt dabei u.a. auf die Freibeträge. Ergänzt wird das Thema durch ein Update zum selbstgenutzten Familienheim, Nießbrauch, Güterstandsschaukel und Kettenschenkung.

In seinem zweiten Beitrag erläutert RA Helm Chancen und Risiken der Zwangsversteigerung. Der Rechtsexperte geht dabei auf die Eckpunkte der Vorbereitung ein, zeigt Fallstricke im Termin auf und erklärt, wie es nach der Ersteigerung weitergeht und wie Honoraransprüche gesichert werden können.

Mit drei Themen tritt Rechtsanwalt Nico Bergerhoff bei dem physischen Kongress auf. Zunächst beschäftigt sich der Fachmann mit dem Thema Widerruf und stellt die Fragen: Wann ist eine Widerrufsbelehrung eine Widerrufsbelehrung? Und wann ist ein Widerruf ein Widerruf?

Wie deutlich unter dem Marktniveau vermietete Wohnungen sich einem marktgerechten Mietniveau annähern können, zeigt RA Bergerhoff in seinem zweiten Vortrag auf. Abgerundet wird seine Vortragsreihe mit dem Dauerbrenner „Mietrecht aktuell“, der anschaulich und zugleich kurzweilig die wichtigsten Urteile des letzten Jahres präsentiert.

Das detaillierte Tagungsprogramm ist unter https://ivd-sued.net abrufbar. Für Fragen steht das IVD-Institut unter 089/29 08 20 20 gerne zur Verfügung.

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