Am 29.04.2025 fand der beliebte Rechtskongress des IVD Süd statt. Im Rahmen des Online-Events befassten sich erfahrene IVD-Rechtsexperten mit aktuellen Urteilen unter anderem rund um die Vertragsunterzeichnung, das Widerrufsrecht sowie die Maklerprovision.
Der Geschäftsführer der IVD-Bundesgeschäftsstelle in Berlin, Rechtsanwalt Dr. Christian Osthus, ging in seinem Eröffnungsbeitrag auf die jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Halbteilungsgrundsatz und zum Widerrufsrecht sowie deren Auswirkungen auf die tägliche Arbeit von Immobilienspezialisten ein.
Rechtsanwalt Nico Bergerhoff aus Freiburg erörterte mögliche Haftungsrisiken bei fehlerhaften Immobilienbewertungen durch den Makler und erklärte, wie diese vermieden werden können.
In seinem zweiten Vortrag beschäftigte sich RA Nico Bergerhoff mit einigen kritischen Punkten beim Vertragsabschluss. Hierbei ging es unter anderem um Befristungen, Kündigungsausschlüsse sowie die Mietpreisbremse.
Rechtsanwalt Markus Kilb aus Stuttgart beschrieb zunächst praxisnah den richtigen Umgang mit Vorkaufsrechten und gab den Zuhörern wertvolle Strategien zur Provisionssicherung an die Hand.
Im weiteren Tagungsverlauf erklärte RA Markus Kilb, wie sich Makler am besten vor Kausalitätsproblemen als dem großen Provisions-Gefährder schützen und wie Kausalitäten durchbrochen werden können.
Zum Abschluss einer wissenswerten und rundum gelungenen Online-Veranstaltung standen die drei erfahrenen Juristen gerne für Rechtsfragen der Kongress-Teilnehmer zur Verfügung.