PN 126 – Ausnahme von der Mietpreisbremse: Maßgeblich ist die zuletzt vom Vormieter geschuldete Miete

BGH, Beschl. v. 08.04.2025 – VIII ZR 245/22 Zum Sachverhalt:Mit Vertrag vom 10.02.2017 mietete der Kläger eine Wohnung im räumlichen Anwendungsbereich der Mietpreisbremse an. Der Mietvertrag sah eine Staffelmietvereinbarung vor, nach der sich die Miete von anfangs 713 € ab März 2019 auf 795 € erhöhen sollte. Bereits der Vormieter dieser Wohnung schuldete eine Staffelmiete, … Weiterlesen …