PN 24 – Ein weiteres Mal zur Störung der Geschäftsgrundlage wegen Corona-Anordnungen bei Gewerberaummiete (BGH vom 11.01.2023, XII ZR 101/21)

Sachverhalt: Die Parteien haben – weit vor Corona-Zeiten – einen Vertrag über die Anmietung von Räumlichkeiten für die Durchführung einer kirchlichen Hochzeitsfeier mit bis zu 150 Gästen geschlossen. § 5 Nr. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin enthielt die Regelung, dass bei Rücktritt der Hochzeiter in der Zeit von 0 – 24 Wochen vor dem … Weiterlesen …